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Aktualisiert am 28.01.2020 - 08:56 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Efonds24: „Neuer Beratungsprozess senkt Haftungsrisiko“

Alexander Betz, Efonds24
Alexander Betz, Efonds24

DAS INVESTMENT.com: Derzeit liegen die Umsätze am Boden. Wie wird sich das Geschäft mit geschlossenen Fonds weiter entwickeln? Alexander Betz: Die Leute haben Angst wegen der Haftungsrisiken. In der Bankenkrise hieß es zunächst, die freien Vertriebe könnten davon profitieren, da die Krise von den Banken ausging. Aber letztlich ist das Gegenteil ist der Fall. Der Umsatz der geschlossenen Fonds wird sich noch stärker zu den Banken hin verschieben, weil dort die Verunsicherung, wie überhaupt zu beraten ist, lange nicht so hoch ist, wie im freien Vertrieb. DAS INVESTMENT: Warum präsentieren Sie jetzt schon eine Lösung für Vermittler geschlossener Fonds, da es noch keine verbindliche gesetzliche Regelung gibt? Betz: Die Rechtsprechung schreitet voran, auch wenn es noch kein Gesetz zur Regulierung der Vermittlung von geschlossenen Fonds gibt. Viele Vermittler sind stark verunsichert. Wir antizipieren, was auf sie zukommen wird und präsentieren frühzeitig eine Service- und Orientierungshilfe. Denn nur ein systematisch dokumentierter Beratungsprozess stellt die objekt- und anlegergerechte Beratung sicher. DAS INVESTMENT.com: Wie läuft dieser Beratungsprozess ab? Betz: Wir beginnen mit einer schriftlichen Terminvereinbarung, in der wir Vermittlern empfehlen, den Beratungswunsch des Kunden zu dokumentieren und ihm die Unterlagen zu überstellen. Optional bieten wir an, die Checkliste des Verbraucherschutzministeriums zu überreichen. Weitere Schritte sind die Erstellung eines Anlegerprofils bei der Erstberatung. Dieses Profil haben wir angelehnt an den KWG- und Wertpapierbereich, aber so ergänzt, dass es auf den Bereich der geschlossenen Fonds passt. DAS INVESTMENT.com: Und wenn Daten des Kunden fehlen? Betz: Wenn der Berater Checkliste und Anlegerprofil nicht vollständig ausfüllen kann, weil der Kunde bestimmte Angaben nicht macht, dann legt der Berater dem Kunden eine Auskunftsverweigerung vor. Wenn der Kunde diese unterschreibt, ist der anlegergerechten Beratung Genüge getan. DAS INVESTMENT.com: Wie dokumentieren Sie? Betz: Die objektgerechte Beratung inklusive der Risikoaufklärung wird von der Vermittlungsdokumentation abgedeckt. Wir nutzen hier die von Votum-Verband entwickelte Lösung. Sind alle diese Schritte ausgeführt, kann es zur Zeichnung kommen. Im Nachgang archivieren wir zudem – als Service für den Berater – sämtliche Dokumente des Beratungsprozesses elektronisch. DAS INVESTMENT.com: Wie stehen Sie zur Offenlegung der Vertriebskosten beziehungsweise der Berater-Provision? Betz: Wir würden dies begrüßen. Der VGF tritt ja bereits für vollständige Transparenz ein, auch in der Frage der Provision des Beraters. Die Votum-Vermittlungsdokumentation ist hier zurückhaltender: Dem Kunden wird darin mitgeteilt, dass der Berater eine Provision erhält. Er wird auf Darstellungen im Prospekt verwiesen. Weiterhin heißt es, auf Wunsch des Kunden werden weitere Angaben gemacht. Das bedeutet, will der Kunde mehr wissen, muss er seinen Berater direkt zu den Provisionen ansprechen. DAS INVESTMENT.com: Die Transparenz hängt also letztlich an dem, was im Prospekt steht? Betz: Richtig, und das ist durchaus zu diskutieren. Noch sind die Angaben im Prospekt nicht klar genug abgefasst. Ein Richter könnte in manchen Fällen später durchaus sagen, das ist nicht verständlich genug. Man muss die Emissionshäuser dazu bringen, dass sie alle die Kosten, die in Betracht kommen, klar ausweisen. Dann ist der Hinweis auf den Prospekt eine transparente Lösung. Ich gehe davon aus, dass der VGF noch in diesem Jahr Abhilfe mit einem neuen Standard für die Kostenangaben im Prospekt schaffen wird. DAS INVESTMENT.com: Wie viele Vermittler reichen über Efonds Geschäft ein und werden den neuen Beratungsprozess, den sie ja nicht verpflichtend einführen, nutzen? Betz: Derzeit haben wir bei Efonds 8.000 Vermittler geschlossener Fonds. Im vergangenen Jahr haben rund 2.500 Vermittler aktives Neugeschäft in Höhe von 531,8 Millionen Euro beigesteuert. Wir hoffen, dass möglichst viele unser kostenloses Angebot nutzen und kritisch diskutieren. Noch ist der haftungsmindernde Beratungsprozess ein Konzeptvorschlag. Im Grunde genommen stellt er eine durchdachte Abfolge von teils manuell auszufüllenden PDF-Dokumenten dar. Sobald jedoch der rechtliche Rahmen für die geschlossenen Fonds feststeht, werden wir nachjustieren und den Prozess in unser elektronisches System, das auch die e-Zeichnung geschlossener Fonds vorsieht, integrieren. DAS INVESTMENT.com: Was erwarten Sie, wie die gesetzliche Regulierung letzten Endes ausfällt? Betz:  Leider ist es völlig offen, ob der Vertrieb geschlossener Fonds über das Kreditwesengesetz analog zu den Finanzinstrumenten oder wie in der Versicherungsvermittlung über die Gewerbeordnung respektive die Industrie- und Handelskammern reguliert wird. Ich hoffe nur, dass für Investmentfonds und geschlossene Fonds die gleiche Art der Regulierung gewählt wird, sonst droht dem Vertrieb eine Regulierungskatastrophe. Zur Grafik „haftungsmindernder Beratungsprozess“ der Efonds Group

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