Zwar gebe es einen hohen Papieraufwand. Was dort drin stehe, sei jedoch nicht mehr, als die Bestätigung, dass der Versicherer am Kodex teilgenommen hat. Ob er die Regeln auch umgesetzt hat, dazu könnten die Prüfer gar keine Aussage treffen, denn ihnen fehle eine Vorgabe für entsprechende Prüfkriterien.
Alles, was der vorhandene Prüfstandard IDW PS 980 hergebe, sei lediglich eine Antwort auf die Frage, ob der Versicherer den Kodex in Verträgen und Arbeitsanweisungen abgedruckt habe, schreibt der Versicherungsbote weiter. Auslegungshinweise zum Kodex habe der GDV zwar entworfen, einsehbar seien sie hingegen nicht.