Eigenheimrente & Co. Nur 2 Riester-Sparten wachsen gegen den Negativtrend
Mittlerweile wurden in Deutschland nach Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 1,6 Millionen Verträge für den so genannten „Wohn-Riester“ abgeschlossen. Dabei handelt es sich zumeist um Bauspar- oder Baudarlehensverträge.
Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier: Wer die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erstens muss die Sparleistung einschließlich der Förderung mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres betragen. Außerdem gilt es, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Am 31. Dezember 2016 ist der Stichtag für die Zulagenanträge für das Jahr 2014. Wer den Antrag bis dahin nicht gestellt hat, geht leer aus. Am sichersten und einfachsten ist es, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen.
Aber auch dann sollten Riester-Sparer regelmäßig einen Blick in ihren Vertrag werfen - am besten einmal jährlich. Ändern sich persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus.
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Jüngstes Riester-Produkt wächst am schnellsten
Die Eigenheimrente gibt es seit dem Jahr 2008. Durch den Wohn-Riester gefördert werden entsprechend zertifizierte Bausparverträge und Wohnbaudarlehen, die für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden.