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„Eigentor“ und „falsches Jahr!“ Abschlusskosten in der Lebensversicherung: BdV-Chef reagiert auf GDV-Kritik

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Und so fasst Kleinlein die Diskussion zusammen: „Es zeigt sich also, dass das OLG Köln hier einen echten Nerv getroffen hat. Der GDV hat anscheinend keine ernsthaften Argumente gegen unsere Sichtweise auf das Urteil. Spannend, dass sogar die BaFin letzthin in eine ähnliche Richtung argumentierte (siehe Artikel „Bafin moniert „kreative Tarifierung” bei LV-Abschlusskosten“ im Versicherungsjournal vom 1. September 2016).

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Ich freue mich in jedem Fall auf eine weiterhin angeregte Diskussion um dieses Thema, egal ob mit dem HDI vor Gericht in Karlsruhe oder mit dem GDV in Berlin.“

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