Eine Dread-Disease-Police gehört ins Portfolio
Schutz bei Herzinfarkt: Dread-Disease-Policen
sichern Schlüsselpersonen wirtschaftlich ab
Quelle: Fotolia
sichern Schlüsselpersonen wirtschaftlich ab
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Wenn eine Schlüsselperson in der Familie oder im Betrieb schwer erkrankt beziehungsweise einen schlimmen Unfall erleidet, kann dies existenzielle Folgen auch für andere haben. Denn fällt der Betreffende länger oder sogar dauerhaft aus, sind beträchtliche finanzielle Schäden zu befürchten. Mit einer sogenannten Dread-Disease-Police (Versicherung gegen schwere Erkrankungen) lassen sich zumindest die finanziellen Risiken minimieren.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlen Dread-Disease-Policen wenn eine bestimmte Krankheit vorliegt, die im Leistungskatalog genau definiert ist – unabhängig davon, ob der Betreffende berufsunfähig wird oder nicht. Der Leistungskatalog einer solchen Police umfasst mehr als 40 Krankheiten: Neben Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall zählen Bypass-Operationen, Querschnittslähmung, Multiple Sklerose und andere dazu.
Auch die Auszahlung unterscheidet sich von einer BU-Versicherung. So wird keine monatliche Rente gezahlt; stattdessen wird dem Versicherten die fest vereinbarte Versicherungssumme meist auf einmal überwiesen. Diese Zahlung erfolgt nach Stellung der Diagnose durch einen Arzt.
Auch wenn man gegen Versicherungen kritisch eingestellt sein mag – der Vorteil für den Versicherten liegt auf der Hand: Sie bewahrt ihn vor dem plötzlichen Schwinden seines finanziellen Spielraums, sodass angesammeltes Vermögen nicht angegriffen werden muss. Das gilt auch für Unternehmen, denen nach einem solchen Vorfall vorübergehend Einnahmen wegbrechen. Manche Firmen stehen nach der Erkrankung ihres Chefs oder anderer Schlüsselpersonen sogar vor dem Ruin.
Fazit: Eine Dread-Disease-Police mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis gehört ins Portfolio.
Zum Autor: Gottfried Urban ist Vorstand der Neue Vermögen AG in Traunstein und einer der Experten von www.vermoegensprofis.de. In DAS INVESTMENT.com äußern sich renommierte Vermögensverwalter in regelmäßigen Kolumnen zu aktuellen Finanz- und Kapitalanlagethemen. Lesen Sie weitere Kolumnen von Vermögensverwaltern in unserer Themenrubrik Vermögensverwalter.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlen Dread-Disease-Policen wenn eine bestimmte Krankheit vorliegt, die im Leistungskatalog genau definiert ist – unabhängig davon, ob der Betreffende berufsunfähig wird oder nicht. Der Leistungskatalog einer solchen Police umfasst mehr als 40 Krankheiten: Neben Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall zählen Bypass-Operationen, Querschnittslähmung, Multiple Sklerose und andere dazu.
Auch die Auszahlung unterscheidet sich von einer BU-Versicherung. So wird keine monatliche Rente gezahlt; stattdessen wird dem Versicherten die fest vereinbarte Versicherungssumme meist auf einmal überwiesen. Diese Zahlung erfolgt nach Stellung der Diagnose durch einen Arzt.
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Zum Autor: Gottfried Urban ist Vorstand der Neue Vermögen AG in Traunstein und einer der Experten von www.vermoegensprofis.de. In DAS INVESTMENT.com äußern sich renommierte Vermögensverwalter in regelmäßigen Kolumnen zu aktuellen Finanz- und Kapitalanlagethemen. Lesen Sie weitere Kolumnen von Vermögensverwaltern in unserer Themenrubrik Vermögensverwalter.