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Eingeschränkter Vertrieb von komplexen Finanzprodukten?

Heute beginnt die zweitägige Verbraucherschutz-Ministerkonferenz (VSMK). Auf der Tagesordnung steht auch der Abschlussbericht einer Projektgruppe, die Diskussion um die Transparenz von Finanzprodukten befeuern wird. Die Autoren empfehlen nämlich, über Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten nachzudenken.

Im Fokus stehen dabei insbesondere solche Produkte, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben. Also beispielsweise bei geschlossenen Fonds oder bei kreditfinanzierten Finanzprodukten.

Die Projektgruppe Finanzprodukte kommt zu dem Ergebnis, über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führten. Solche Ansätze würden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert, sagt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (Foto).

Kampf gegen komplexe und riskante Produkte

„Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken“, appelliert Merk. Denn bestimmte Finanzprodukte seien so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eigneten. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt werde, dann werde es auch verkauft – „und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger“, kritisiert Merk.

Erstmals Anfang 2001 anlässlich der BSE-Krise tagend, wurde die VSMK im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen. Als Fachministerkonferenz mit Breitenwirkung für verbraucherpolitische Themen hat sie sich im politischen Diskurs inzwischen fest etabliert; sind dort doch immerhin die für Verbraucherschutz zuständigen Minister der Länder und des Bundes vertreten.

Beipackzettel und Protokolle auf den Prüfstand

„Wir haben in diesem Jahr die Möglichkeit, den Verbraucherschutz deutschlandweit aktiv voranzubringen“, sagte Hessens Verbraucherschutz-Ministerin Lucia Puttrich schon zu Jahresbeginn, als sie den Vorsitz der Konferenz turnusgemäß von Hamburg übernahm. Besondere hessische Schwerpunkte sieht Puttrich bei den Themen des digitalen und finanziellen Verbraucherschutzes.

Dabei stellt die Ministerin Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auf den Prüfstand. „In diesem Zusammenhang werden wir auch die Einrichtung eines AGB-TÜV prüfen“, sagte Puttrich. Geschäftsbedingungen müssten kompakt, transparent und verständlich sein. Zuviel Kleingedrucktes schrecke ab – uns das schade dem Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Ausloten wolle sie ebenfalls, ob sich der Verbraucherschutz auch institutionell weiter stärken lasse. „Wir werden prüfen, ob die Einrichtung eines Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz sinnvoll und notwendig ist“, erklärt die hessische Verbraucherschutz-Ministerin.

Vertriebsbeschränkung auf EU-Ebene

Unterstützung seitens der von Bayern geleiteten Projektgruppe bekommt die auf europäischer Ebene diskutierte Idee, den Vertrieb von hochkomplexen und riskanten Produkten an Privatkunden einzuschränken. Aufgrund ihrer strukturellen Merkmale seien bestimmte Angebote für durchschnittstypische Privatkunden nicht geeignet.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes sollten derartige Investments nicht oder nur mit entsprechenden deutlichen Hinweisen auf den Produktinformationsblättern in den Vertrieb gelangen. Für die bayerische Verbraucherschutz-Ministerin könne so „zumindest der Schutz von Privatkunden auf einer der Beratung vorgelagerten Ebene gestärkt und verbessert werden“.

Mehr vom Autor dieses Beitrags, dem Journalisten Umar Choudhry, gibt es auf seinem Blog Assistance-Portal.

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