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Aktualisiert am 14.01.2008 - 10:39 Uhrin Tops & FlopsLesedauer: 4 Minuten

Einheitlicher Leistungstest

Die Branche der geschlossenen Fonds kämpft um einen besseren Ruf. Nach den Verkaufsprospekten sollen nun die Leistungsbilanzen verbessert werden.

Als ein „Kartell der Verschweiger“ kritisierte vor mehr als vier Jahren der Geschäftsführer des Initiators H.F.S., Dietmar Schloz, seine Branche. Er spielte damit auf die Weigerung vieler Initiatoren an, aussagekräftige Zahlen zur Entwicklung von Fonds offenzulegen und somit Anlegern und Beratern eine Einsicht in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu gewähren.

Große Reichweite für Richtlinien

Das Kartell beginnt jetzt aufzubrechen. Die Mitglieder des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) wollen sich zu neuen Mindeststandards für Leistungsbilanzen verpflichten. Wenn wirklich alle mitmachen, wäre das ein großer Schritt in Richtung Transparenz, denn immerhin sind mittlerweile 40 Gesellschaften im Verband vereinigt. „Gemessen am platzierten Volumen decken wir rund 80 Prozent des Marktes ab“, sagt VGF-Geschäftsführer Eric Romba.
Leistungsbilanzen gibt es im Bereich der geschlossenen Fonds schon lange. Bereits vor mehr als 20 Jahren entwarf Branchenkenner Heinz Gerlach den DFI-Leistungsbilanz- Fragenkatalog, der Grundlage vieler Bilanzen ist. Im Wesentlichen soll eine Leistungsbilanz eine Soll-Ist-Darstellung sein, die die Planzahlen im Verkaufsprospekt mit den tatsächlich erreichten Zahlen vergleicht. Die Haken: Es ist keine Pflicht, eine Leistungsbilanz zu erstellen. Es gibt keine gesetzlich verbindlichen Regeln, was drinstehen muss. Für Unternehmen sind die Bilanzen vor allem ein Marketing-Instrument. Daher sind manchmal nur Fonds enthalten, die sich gut entwickelt haben, manchmal fehlen einfach Zahlen oder werden in miss verständlicher Weise dargestellt.
Dem will der VGF jetzt Abhilfe schaffen. „Die Richtlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen sollen für alle Anlageklassen im Bereich der geschlossenen Fonds einheitlich sein“, sagt Markus Derkum, Geschäftsführer von Jamestown und VGF-Vorstand. Im Oktober traf sich die Branche mit Analysten und Journalisten auf dem VGFKompetenztag Leistungsbilanzen in Berlin, um über die Standards zu diskutieren.
Zunächst verpflichtet sich jedes Verbandsmitglied, künftig einmal pro Jahr eine Leistungsbilanz zu erstellen, und zwar bis zum 30. September des Folgejahres. Diese sollen in das Leistungsbilanzportal des Verbands eingestellt werden. Hier hätte in diesem Jahr bereits ein Großteil der Mitglieder gepatzt. Am 15. Oktober lagen gerade einmal 21 Bilanzen vor.
Zudem verpflichten sich die Mitglieder, nicht nur alle laufenden Publikumsfonds in der Bilanz aufzuführen, sondern auch alle öffentlichen Beteiligungsangebote, die in den vergangenen zehn Jahren aufgelöst wurden. „Alle Angaben sollen klar, verständlich und umfassend sein. Zielgruppe sind nicht nur Analysten und Fachjournalisten, sondern vor allem interessierte Anleger“, so Derkum. Die Richtlinien regeln im Einzelnen, welche Daten die Emissionshäuser zu Unternehmen sowie wirtschaftlicher und steuerlicher Entwicklung der Fonds aufführen müssen. Zudem soll ein Wirtschaftsprüfer die Leistungsbilanzen testieren. Hier heißt es Vorsicht für den Anleger. Er muss genau hinschauen, was der Prüfer überhaupt testiert hat. Hat er nur geprüft, ob alle Zahlen aus den Jahresabschlüssen korrekt übertragen wurden? Hat er die gesamte Bilanz geprüft oder nur Teile? Einen Hinweis auf den Umfang der Prüfung gibt die Testatsformulierung. Selbst für geübte Leser ist diese allerdings nicht immer klar. Beispiel: In manchen Testaten ist von Prüfung der Daten die Rede, in anderen von Kennzahlen. „Es kann durchaus sein, dass hier unterschiedliche Dinge gemeint sind“, gibt Michael Kohl von Ernst & Young zu bedenken.

Problem Blindpools

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt keine Testate für Leistungsbilanzen, zu unkalkulierbar sei das Haftungsrisiko. Sie will erst in das Geschäft einsteigen, wenn das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) entsprechende Standards erstellt hat, ähnlich dem IDWS4-Standard, der den Inhalt von Verkaufsprospekten regelt. Vor 2009 ist allerdings mit keinem Resultat vom Prüferverband zu rechnen. „Die VGF-Richtlinien sollen später mit dem IDW-Standard in Einklang gebracht werden“, erklärt Derkum.
Eine große Baustelle ist noch die Behandlung von Blindpools, also von geschlossenen Fonds, bei denen bei Prospekterstellung noch gar nicht feststeht, in was sie genau investieren. Daher sind auch wenig aussagekräftige Planzahlen in den Prospekten zu finden, die später den Ist-Zahlen gegenübergestellt werden könnten. Blindpools nehmen in jüngster Zeit jedoch stark zu, zum Beispiel im Bereich Private Equity. „Hier müssen wir noch eine Lösung finden“, ist sich Derkum bewusst.
Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr. Ende November sollen die Leistungsbilanz-Richtlinien auf der Mitgliederversammlung verabschiedet werden und damit bereits für die Bilanz 2007 gelten.
Bleibt zu hoffen, dass alle Mitglieder – und auch Nichtmitglieder – ihren Ruf durch eine aussagekräftige Leistungsbilanz stärken wollen. „Der Verband ist allerdings weder Kläger noch Richter“, sagt Derkum. Im Klartext: Wer nicht mitmacht, fliegt noch lange nicht raus. Zur Teilnahme soll vielmehr der Druck von außen, von Analysten und Medien, zwingen.

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