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Einkommenssteuer statt Abgeltungssteuer Rechtsexperte warnt vor Steuerfalle bei Lebensversicherungen

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Statt Abgeltungssteuer wird der individuelle Einkommenssteuersatz fällig

Hält der oder die Steuerpflichtige die zwölfjährige Haltefrist durch, greift folgendes Prozedere: Der Fiskus erhebt durch den Versicherer ebenfalls erst einmal auf alle Erträge Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, also die erwähnten 26,375 Prozent. Der Versicherungsnehmer muss dann in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Steuern zurückfordern. Denn die Hälfte der Erlöse ist ja eigentlich von der Steuer befreit.

Die eine Hälfte wird also steuerbefreit. Die andere Hälfte belegt das Finanzamt jedoch nicht – wie man meinen sollte – mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätssteuer, sondern mit dem individuellen Einkommensteuersatz. Da das Einkommen durch die ausgezahlten LV-Erträge steigt, kommen Versicherte schnell mit ihrem Grenzsteuersatz auf einen höheren Wert als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Ist das der Fall, gibt es nicht die Hälfte der erst einmal abgeführten Steuern zurück, sondern entsprechend weniger. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grenzsteuersatz schon ab Einkommen von 17.600 Euro bei 26 Prozent und mehr liegt.

Ein Rechenbeispiel

Ein Rechenbeispiel. Herr Mustermann verdient 2000 Euro pro Monat, macht 24.000 Euro im Jahr. Bei einer 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung, die Herr Mustermann dieses Jahr ausgezahlt bekommt, vereinnahmt er einen Ertrag von 10.000 Euro. In einem ersten Schritt behält das Finanzamt 2.638 Euro (Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag) ein. Wenn jetzt Herr Mustermann für die eine Hälfte, die von der Steuer befreit ist, das zu viel bezahlte Geld zurückfordert, bekommt er vom Fiskus nicht 1.319 Euro (die Hälfte der gezahlten 2.638 Euro), sondern nur 1.088 Euro zurück. Denn durch den Ertrag aus der ausgezahlten Lebensversicherung steigt sein Jahreseinkommen von 24.000 auf 34.000 Euro. Damit steigt auch die Progression, mit der die Hälfte der LV-Erträge versteuert wird. 

Die Regelung ist nicht nur kompliziert und irreführend. Sie erschwert auch das Ziel, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

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Frage 1 von 10

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