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Aktualisiert am 19.08.2011 - 11:24 Uhrin ImmobilienLesedauer: 4 Minuten

Energetisches Sanieren: Wer dieses Jahr auf eigene Kosten dämmen muss

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Wer sanieren muss und wer nicht, hängt bei Ein- und Zweifamilienhäusern davon ab, ob es seit dem 1. Februar 2002 einen Eigentümerwechsel gab. Bei Mehrfamilienhäusern besteht hingegen grundsätzlich Nachrüstpflicht. Das viel beschworene „Oma ihr klein Häuschen“ ist damit aus der Schusslinie. Ausnahme: Wer größere Umbauten oder Renovierungen plant, muss die Vorgaben der EnEV dennoch umsetzen.

Das Vorziehen dieser Maßnahmen könnte sinnvoll sein, denn Fachleute erwarten für den Herbst einen Referentenentwurf für die EnEV 2012. „Und deren Anforderungen für den Neubau werden wahrscheinlich strenger ausfallen als bisher“, sagt Christiane Coressel, Energieeffizienz-Expertin bei der Deutschen Energie Agentur.

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Rote Karte vom schwarzen Mann

Wer nach dem Stichtag eingezogen ist, sollte möglichst schnell prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind. Schludrigkeit kann nämlich teuer werden: Wer nichts unternimmt, muss schlimmstenfalls mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. In diesem Fall wäre der Schornsteinfeger für säumige Sanierer alles andere als ein Glücksbringer, denn er ist für das Melden unterlassener Maßnahmen zuständig.

Die EnEV sieht neben der Isolierung von Warmwasserrohren und dem Austausch von bis 1978 eingebauten Heizungen vor, dass das ausgebaute Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt werden müssen – sofern dies bislang nicht der Fall war. „Wer aufgrund der Frist mit dem Gedanken spielt, seinen mehr als 50 Quadratmeter großen und bisher unbewohnbaren Dachboden auszubauen, muss beachten, dass für alle Bauteile und nicht nur für die Dachdämmung der Neubaustandard eingehalten werden muss“, sagt Coressel.

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