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Entschädigungen: Allianz muss bis zu 117 Millionen Euro zurückzahlen

Entschädigungen: Allianz muss bis zu 117 Millionen Euro zurückzahlen
Im August 2011 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den Lebensversicherer Allianz, Entschädigungen an seine Kunden zu zahlen (Aktenzeichen 2 U 138/10). Der Grund: Der Konzern hat jahrelang gekündigte oder beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge zum Nachteil der Kunden abgerechnet. Daraufhin reichte Allianz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nun zog der Versicherer die Beschwerde zurück. Damit wird das Urteil rechtskräftig.

Die OLG-Richter haben die Klauseln zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz in ihren Lebens- und Rentenversicherungspolicen bis Ende 2007 verwendet hat, für unwirksam erklärt. Den betroffenen Allianz-Kunden steht demnach ein höherer Rückkaufwert beziehungsweise eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Zudem muss die Allianz die Stornoabzüge erstatten, die sie den Kunden berechnet hatte.

Geklagt hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Namen von 80 Kunden. Insgesamt sind von der Entscheidung rund 900.000 Versicherungsverträge betroffen.

Die Allianz werde betroffene Kunden entschädigen, erklärte ein Unternehmenssprecher. Wer noch entsprechend versichert sei, bekomme automatisch eine Erhöhung der beitragsfreien Leistungen. Wer seine Police gekündigt hat, müsse seine Ansprüche schriftlich geltend machen. Für die Entschädigungen hat die Allianz nach eigenen Angaben Rückstellungen von 117 Millionen Euro gebildet.

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