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Aktualisiert am 10.06.2013 - 16:05 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Entscheidung in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Rettungsmaßnahmen der EZB

Waren die Maßnahmen der EZB zur Eurorettung legitim? Bildquelle: Fotolia
Waren die Maßnahmen der EZB zur Eurorettung legitim? Bildquelle: Fotolia
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Dienstag und Mittwoch mit den als „Rettungsschirme“ bekannt gewordenen Euro-Rettungsfonds. Besonders brisant ist dabei die Haltung des Verfassungsgerichtes zu sogenannten OMTs, die es Euro-Rettungsfonds ermöglichen Staatsanleihen krisenbedrohter Länder aufzukaufen. Das Verfassungsgericht soll dabei entscheiden ob die Vorgehensweise der OMTs oder „outright money transactions“ mit geltendem Recht vereinbar ist. Eine Rücknahme des Programms würde „erhebliche Konsequenzen“ für den Euroraum nach sich ziehen, erklärte der Direktor der europäischen Zentralbank (EZB), Jörg Asmussen. Die EZB ist bemüht die Euro-Rettungspolitik vor dem Verfassungsgericht bestehen zu lassen. Während der Präsident der Zentralbank, Mario Draghi, noch im vergangenen Jahr von „notfalls unbegrenzten“ Staatsanleihekäufen sprach, grenzte die Notenbank das Maximalvolumen mittlerweile auf 524 Milliarden Euro ein. Dem Vernehmen nach soll EZB-Direktor Asmussen selbst auf Seiten der EZB sprechen. Die Gegendarstellung wird voraussichtlich von Jens Weidemann, dem Präsidenten der Bundesbank kommen. Die Bundesbank hatte bereits 2012 Beschwerde gegen die OMT zur Eurorettung eingelegt, war damit jedoch im Rat der EZB gescheitert. Der Londoner Jurist Gunnar Beck spricht hingegen von „Rechtsbeugung“, sollte das Gericht die Euro-Rettung absegnen. In seiner Argumentation verweist Beck auf eine Reihe ähnlicher Fälle, in denen das Verfassungsgericht zu Gunsten europäischer Institutionen entschieden hat. Eine wesentliche Vorschrift des Maastricht-Vertrages von 1992 werde prinzipiell bei allen Entscheidungen zur Euro Rettung ignoriert. Das sogenannte „Beistandsverbot“ gemäß Artikel 123 des Vertrags zur Arbeitsweise der EU verbiete derartige Ankäufe von Staatsanleihen. Da es sich bei der EU nicht um einen vollständig souveränen Staat mit eigener Verfassung handele, überschreite die EZB somit ihre Kompetenzen. Beck vertritt die Auffassung, dass dichte Verflechtungen des Gerichtes mit Kreisen aus Politik und Bankensektor der Grund für dessen Nachsichtigkeit sind. Die mündliche Verhandlung des zweiten Senats in Karlsruhe ist für Dienstag und Mittwoch angesetzt. Ein Datum für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

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