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Entwurf einer neuen VersVermV AfW nimmt Stellung zum Referentenentwurf

AfW-Vorstände Norman Wirth (li.) und Frank Rottenbacher. Der AfW hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf einer erneuerten VersVermV geäußert.
AfW-Vorstände Norman Wirth (li.) und Frank Rottenbacher. Der AfW hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf einer erneuerten VersVermV geäußert. | Foto: Wirth Rechtsanwälte/AfW

„Wir begrüßen, dass mit dem Verordnungsentwurf in weiten Teilen eng an den Vorgaben der IDD-Richtlinie geblieben wird“: Der Vermittlerverband AfW findet in seiner Stellungnahme zunächst lobende Worte für den Entwurf einer neuen Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV).

Danach hagelt es jedoch Kritik: Beim Thema Weiterbildung schieße der deutsche Gesetzgeber zum Teil über europäische Vorgaben hinaus. Vor allem der Plan, die Weiterbildungsanstrengungen von Versicherungsvermittlern durch Lernerfolgskontrollen überprüfen zu wollen, erscheint dem Verband kaum durchführbar.

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Zudem kritisiert der AfW, dass Versicherungsvermittler laut Entwurf verpflichtend an Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle teilnehmen sollen, wenn Kunden Beschwerden einreichen. Versicherungsunternehmen müssten dagegen nicht teilnehmen – dabei bezögen sich die meisten Kundenbeschwerden auf Versicherer und ihre gebundenen Vermittler und nur wenige auf Versicherungsmakler, heißt es vom AfW.

Hier die Stellungnahme des AfW im Original >>

Ende Oktober legte das Bundesfinanzministerium den Entwurf für eine neugestaltete Verordnung vor, die das IDD-Umsetzungsgesetz weiter ausgestalten soll. Die geplante Verordnung VersVermV soll jetzt die Details für Versicherungsvermittler regeln. Ursprünglich sollten die Regeln am 23. Februar 2018 in Kraft treten. Laut Information aus der Europäischen Kommission soll der Start allerdings auf den 1. Oktober verschoben werden.

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