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Aktualisiert am 19.06.2017 - 18:05 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Erkrankungen, Reiserücktritt & Co. 5 Reise-Irrtümer, die richtig teuer werden können

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Irrtum 4: Bei Unwetter darf eine Reise immer kostenfrei storniert werden
Naturkatastrophen wie Hurrikans, Erdbeben oder Überschwemmungen rechtfertigen eine kostenfreie Reisestornierung nur unter bestimmten Umständen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen nicht erreicht werden kann oder eine Gefahrensituation vor Ort herrscht. So entschied das Oberlandesgericht München, dass die Stornierung einer Reise nach Sri Lanka wegen einer Warnung des Auswärtigen Amts vor „dauerhaft starken Regenfällen“ gerechtfertigt ist (Az. 21 U 519/12). Auch die Richter des Oberlandesgerichts Bremen gaben Urlaubern Recht. Sie wollten von ihrer gebuchten Kreuzfahrt durch die Region um das Atomkraftwerk Fukushima wegen möglicher Gesundheitsgefahren zurücktreten (Az. 2 U 41/12). Sind Ereignisse jedoch zu erwarten, weil es zum Beispiel regelmäßig zu Überschwemmungen in einem bestimmten Gebiet kommt, greift die kostenfreie Stornierung nicht. Höhere Gewalt, also unvorhersehbare Ereignisse wie Vulkanausbrüche, Stürme oder Kriege berechtigen Urlauber allerdings, ihre Reise auch während des Aufenthalts abzubrechen. Eine Reiseabbruch- oder Rücktrittversicherung springt in der Regel nicht ein. In diesem Fall tragen Verbraucher die Reisekosten bis zur Heimreise sowie Hin- und Rückflug. Nur die übrigen Urlaubstage werden vom Reiseveranstalter erstattet.

Irrtum 5: Gesetzlich Krankenversicherte sind auch im Ausland versichert
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, besitzt automatisch auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card/EHIC). Damit haben gesetzlich Krankenversicherte europaweit Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Das gilt für alle Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversichungsabkommen vereinbart hat. Darunter sind zum Beispiel Island, Israel und die Türkei. Wer aber außerhalb Europas Urlaub macht, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Kommt es in den USA oder in Asien zu einer Erkrankung, müssen Urlauber selbst für die Behandlungskosten aufkommen. „Eine ärztliche Behandlung kann schon mehrere tausend Euro kosten. Daher ist bei jeder Auslandsreise eine private Auslandskrankenversicherung unverzichtbar“, so Schröder.

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