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EU-Aktionsplan BVI befürchtet Zwang zu nachhaltigen Investments

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Wir begrüßen Ideen für mehr Transparenz und einheitliche Nachhaltigkeitskriterien.“
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Wir begrüßen Ideen für mehr Transparenz und einheitliche Nachhaltigkeitskriterien.“ | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI warnt anlässlich eines Aktionsplans der EU-Komission für mehr Nachhaltigkeit vor regulatorischen Vorgaben und begrüßt zugleich Ideen für mehr Transparenz. „Viele der Vorschläge im
Aktionsplan finden unsere volle Unterstützung, etwa die Schaffung
eines ESG-Kriterienkatalogs (Taxonomie) oder die Integration dieser
Kriterien in Ratings und Research“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Ebenso begrüßen wir die Idee, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitskriterien berichten.“

Einheitliche ESG-Kriterien

Der BVI setzt sich Richter zufolge explizit für die Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren ein, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten sollen: „Nur so können Anleger und Portfoliomanager die ESG-Risiken der einzelnen Vermögensanlagen vergleichen.“

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Kritisch wertet der BVI nach eigenem Bekunden einen Auftrag der EU-Kommission an die europäische Aufsichtsbehörde ESMA, Fonds zu identifizieren, die lediglich auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet seine. „Als Kriterien sollen dabei die Portfolioumschlagsrate und die Haltedauer der Vermögensanlagen herangezogen werden. Aktives Fondsmanagement
bedeutet Wertpapiere zu analysieren und entsprechend zu kaufen
oder zu verkaufen. Sind aktive Fondsmanager zu passiv, wird ihnen
der Vorwurf gemacht, am Index zu kleben. Sind sie zu aktiv, wird
ihnen eine kurzfristige Anlagestrategie vorgeworfen. Die Grenze kann
nicht per Gesetz für alle Fonds gleich gezogen werden, sondern hängt
von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab“, so Richter.

Und weiter: „ESG-Vorgaben für Anlagestrategien dürfen nicht regulatorisch verankert werden. Die Anleger müssen weiter frei entscheiden dürfen, ob und inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlagen berücksichtigen.“

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