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EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II Carmignac legt Research-Kosten auf Kunden um

Firmengründer und Chef Edouard Carmignac: Der französische Fondsanbieter reicht Research-Kosten künftig an Anleger weiter
Firmengründer und Chef Edouard Carmignac: Der französische Fondsanbieter reicht Research-Kosten künftig an Anleger weiter | Foto: Carmignac Gestion

Die französische Fondsgesellschaft Carmignac Gestion will ab dem 1. Januar 2018 die Kosten für externe Analysen („Research“) nicht selbst zahlen. Stattdessen will sie sie auf die Kunden umlegen. Das berichtet das Nachrichtenportal „Citywire Selector“. Demnach wolle man für die im Vereinigten Königreich und in Kontinentaleuropa aufgelegten Fonds die externen Research-Kosten über ein Research-Payment-Konto bezahlen und den Kunden separat berechnen.

Die Frage nach den Research-Kosten geht auf die neue Finanzmarktrichtlinie Mifid II zurück, die am 3. Januar 2018 in Kraft tritt. Wertpapierfirmen müssen dann genau auweisen, was sie wem für Analyseleistungen gezahlt haben.

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Vermeintliche Nebendienstleistungen wie Analyseberichte wurden bislang eher versteckt berechnet. Oft belieferte die Vertriebsseite die Fondshäuser mit Analysen – vermeintlich kostenlos und als Gegenleistung für Handelsaufträge.

Damit soll nach Mifid II Schluss sein. Alle anfallenden Kosten müssen in Zukunft transparent aufgeschlüsselt werden. Fondsgesellschaften stehen vor der Wahl, das Research entweder im eigenen Haus zu unternehmen oder Drittanbieter damit zu beauftragen. Die Kosten können sie dann entweder in Form von höheren Gebühren den Anlegern aufzuerlegen – oder sie beißen in den sauren Apfel und zahlen die Rechnung aus eigener Tasche. Wer in einem straffen Wettbewerb am Markt steht und mit Kostendruck zu kämpfen hat, wird vermutlich die letztere Möglichkeit wählen.

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