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in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

EU-Parlament will kein Provisionsverbot

Am gestrigen Mittwoch stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments über den Entwurf zur europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II ab. Das Ergebnis: Die Berater müssen sämtliche Provisionen, die sie vom Produktanbieter bekommen, gegenüber dem Kunden offenlegen. Damit wollen die EU-Politiker die Transparenz der Beratung verbessern. Der Kunde soll zukünftig die Produkte bekommen, die am besten zu ihm passen, und nicht die, für die es die höchsten Provisionen gibt. Das im Vorfeld befürchtete komplette Provisionsverbot wird es hingegen nach dem aktuellen Stand nicht geben.  

Darüber hinaus will das EU-Parlament die Spekulation mit Rohstoffen eindämmen. Dazu wollen die Politiker unter anderem Positionslimits einführen. Darüber hinaus sollen öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke unter Mifid II keinen Sonderstatus mehr haben. Sie sollen künftig also nicht mehr Strom handeln dürfen als sie selbst aktuell produzieren. Bislang sind kommunale Energieunternehmen, die über Finanzmarktinstrumente ihre geplante künftige Produktion absichern, von der Mifid-Regulierung ausgenommen.

Das dritte Regulierungsvorhaben betrifft den Hochfrequenzhandel. Die EU-Abgeordneten fordern eine Mindesthaltefrist für Orders von einer halben Sekunde. Während dieser Zeit soll eine Order weder annulliert noch modifiziert werden können. Dadurch wollen die Politiker zum Beispiel das permanente Platzieren und Zurückziehen von Orders reduzieren, das lediglich den Preis hochtreiben soll.

Damit gehen die EU-Politiker weiter als die Bundesregierung, die gestern ebenfalls über Beschränkungen des Hochfrequenzhandels diskutierte. Die deutschen Politiker lehnen eine Mindesthaltefrist für Börsenaufträge als „Übertreibung“ ab. Allerdings verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine Zulassungspflicht für die Betreiber superschneller Handelscomputersysteme vorsieht.

Damit die Mifid II in Kraft treten kann, muss noch der Ministerrat (Gremium der Mitgliedstaaten) zustimmen. Die Abstimmung findet voraussichtlich im November statt.
>> Weitere Informationen zu Mifid II & Co. finden Sie hier

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