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EU will Manager alternativer Investmentfonds regulieren

Quelle: Istock
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Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, will mit der neuen Richtlinie einen umfassenden regulatorischen Rahmen für AIFM auf europäischer Ebene schaffen, um eine effektive Aufsicht sicherzustellen. Auch die Transparenz gegenüber den Anlegern und der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten Fonds soll damit erhöht werden. Die EU schätzt, dass der betroffene AIFM-Sektor eine Summe von rund 2 Billionen Euro verwaltet. Der Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs erstreckt sich dabei nicht nur auf das Management von Private Equity- und Hedge-Fonds sowie Rohstoff-, Immobilien- und Infrastrukturfonds. Erfasst werden vielmehr sämtliche Fonds, die nicht unter die Ucits-Richtlinie fallen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Damit dürfte auch das Management deutscher geschlossener KG-Fonds betroffen sein, denn das von ihnen verwaltete Bestandsvermögen übertrifft kumuliert in vielen Fällen die geforderte Mindestgröße von 100 Millionen Euro. Ucits (Undertakings of Collective Investment in Transferable Securities) sind durch die EU regulierte Investmentfonds, die nach Anzeige bei der jeweiligen Aufsicht in allen Mitgliedsländern der Union vertrieben werden dürfen. (DAS INVESTMENT.com berichtete). Ziel: Bessere Kontrolle systemischer Risiken Ziel der neuen AIFM-Richtlinie ist es, jene Fondsmanager einer Aufsicht zu unterstellen, die „systemische Risiken“ für die Stabilität der internationalen Finanzmärkte hervorrufen können. Gemeint sind also Fondsmanager, die aktiv mit Anlagen handeln, riskante Techniken wie Leerverkäufe anwenden oder systematisch hohe Summen an Fremdkapital zur Hebelung der Renditen einsetzen. Laut Verband Geschlossene Fonds (VGF) spiegeln sich diese an sich begrüßenswerten Regelungsziele nicht in der Fassung des Anwendungsbereiches wider. „Wie etwa soll ein deutscher geschlossener Fonds, der vornehmlich in Sachwerte wie Immobilien investiert, bei dem Asset und Finanzierung im Vorhinein feststehen und bei dem sich das Management auf die bloße Assetbewirtschaftung und Fondsverwaltung beschränkt, systemische Risiken für die internationalen Finanzmärkte hervorrufen können?“, fragt der Verband. VGF: Jederzeitige Anteilsrückgabe unangebracht Zudem seien auch die einzelnen Anforderungen des in Brüssel präsentierten Entwurfes (der bislang noch nicht in einer gedruckten Version vorliegt) für geschlossene Fonds in vielen Teilen unpassend und unverhältnismäßig. So sollen Fondsmanager durch ein Risikomanagement sicherstellen, dass die laufenden Investments mit der Anlagestrategie und Portfolioausrichtung in Einklang stehen. „Für das Management eines geschlossenen Fonds, das sich auf die laufende Bewirtschaftung eines feststehenden Assets beschränkt, ist dies eine verfehlte Anforderung. Die durch die Richtlinie mindestens jährlich vorzunehmende Bewertung der Assets sowie ein Liquiditätsmanagement, das die jederzeitige Möglichkeit der Anteilsrückgabe gewährleistet, wären für geschlossene Fonds ebenso unangebracht“, betont Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF. So sei die Anteilsrückgabe bei geschlossenen Fonds nicht Gegenstand des Investitionskonzeptes. Die Branche der geschlossenen Fonds hat bereits eigene Vorschläge für eine sachgerechte Regulierung in ihrem Eckpunktepapier vom 4. Februar 2009 präsentiert (DAS INVESTMENT.com berichtete). Angesichts der neuen Richtlinie hofft der VGF, dass Brüssel branchenspezifische Regulierungsvorschläge im weiteren Verfahren zur AIFM-Richtlinie stärker mit einbeziehen wird. BAI: Noch viele Fragen offen Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) sieht den AIFM-Richtlinienentwurf lediglich als Ausgangspunkt für die weitere globale Diskussion zur Regulierung von Hedgefonds und anderen Alternativen Investmentfonds. Laut BAI lasse der Entwurf noch viele Fragen offen, zum Beispiel die Einbettung des Richtlinienentwurfs in ein globales Regulierungskonzept auf G-20 Ebene.Der BAI warnt davor, einen Richtlinienentwurf und ein Konzept zu verabschieden, welches nicht global abgestimmt ist. Ansonsten drohe eine Wettbewerbsverzerrung, die auch zulasten der Investoren ginge. Im Detail sei der Entwurf zu undifferenziert. Der BAI bemängelt unter anderem eine Diskriminierung des „Geschäftsmodells Private Equity“ gegenüber anderen  Investorengruppen im Hinblick auf die umfassenden Informations- und Offenlegungspflichten. Zudem werde die Frage der „Systemrelevanz“ von Alternativen Investmentfondsmanagern beziehungsweise den von ihnen verwalteten Fonds nur unvollständig beleuchtet. Diskussion eröffnet Der von EU-Kommissar McCreevy vorgestellte Entwurf wird nun an das Europäische Parlament und an den Europäischen Rat übergeben, wo eine intensive und kontroverse Debatte über die Richtlinie erwartet wird. Einigen sich die Autoritäten über eine Endfassung bis Ende des Jahres 2009, kann die Richtlinie bereits im Jahr 2011 in Kraft treten. Zur AIFM-Richtlinien-Website der EU

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