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Europa-Parlamentarier Markus Ferber Mifid-Umsetzung: „Verbraucherzentralen haben naive Vorstellungen von Risiko“

Markus Ferber (li.), Mifid-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, im Gespräch mit DAS-INVESTMENT-Redakteur Oliver Lepold.
Markus Ferber (li.), Mifid-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, im Gespräch mit DAS-INVESTMENT-Redakteur Oliver Lepold. | Foto: Axel Jusseit

DAS INVESTMENT: Woran liegt es, dass Deutschland zur Überregulierung neigt?

Markus Ferber: Wir Deutschen haben den Hang, wenn wir schon europäisches Recht umsetzen müssen, dann gleich andere Probleme, die im Zusammenhang dieser Gesetzgebung aufgetreten sind, mit abzuarbeiten. Meist denken wir uns dann noch passende zusätzliche Dinge aus. Der Klassiker ist die Umsetzung der Immobilien-Kreditrichtlinie, wo der Bundesgesetzgeber eingesehen hat, dass er überzogen hat und eine Revision vorgenommen hat.

Da haben Sie eingegriffen?

Ferber: Es gab massiven Einfluss von europäischer Seite aus, weil wir uns wehren mussten. Zu uns kamen viele Beschwerden, wegen Europa könnten junge Familie keine Immobilienkredite mehr bekommen. Oder ältere Menschen könnten keinen Kleinkredit mehr bekommen, um die Wohnung umzubauen und Schuld daran sei die EU. Schuld war aber der Bund. Der Druck war enorm, dies noch vor der Bundestagswahl zu korrigieren.

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Ferber: Bei der Versicherungsrichtlinie IDD fehlt zwar noch ein entscheidender Rechtsakt, aber ansonsten haben wir alle Regularien vorliegen. Wir sehen, dass die Finanzaufsicht höhere Anforderungen setzt, als es der europäische und der deutsche Gesetzgeber wollten. Damit schwächen wir uns im Kontext, weil im Binnenmarkt jeder Bürger auch außerhalb Deutschlands Finanzberatung in Anspruch nehmen kann. In diesem Fall gelten die Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Landes.

Nennen Sie bitte mal ein Beispiel für eine Regel, die Europa nicht beabsichtigt hat, die in Deutschland aber durch die Hintertür doch eingeführt wurde?

Ferber: Sie haben es gerade bei Finanzprodukten mit Anlegern zu tun, die immer wieder im Laufes eines Monats oder eines Jahres einen Auftrag bei ihrer Bank oder ihrem Berater platzieren. Dort sagt die Bafin, der Test auf Geeignetheit muss jedes Mal durchgeführt werden. Das hat der europäische Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Bei uns heißt es ausdrücklich, die sogenannte Suitability gilt, solange sich am Anlageverhalten eines Kunden nichts geändert hat. Wenn ich also zum Beispiel immer Aktienfonds kaufe, ändert sich an meinem Anlageverhalten nichts. Erst wenn ich zum Beispiel auf einmal ein Derivat auf einen Aktienfonds kaufe. Hier wird von der Bafin mehr verlangt, als der europäische Gesetzgeber wollte.

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