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Europa-Parlamentarier Markus Ferber Mifid-Umsetzung: „Verbraucherzentralen haben naive Vorstellungen von Risiko“

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Ist auch hier eine Korrektur durch Druck seitens der EU möglich?

Ferber: Ich bin mit der Bafin im Gespräch, weil ich nicht möchte, dass wir uns selber schwächen. Die Bafin hat mitgeteilt, dass sie sich die Entwicklung erst einmal anschauen will. Aber dann werden wir erst Mitte nächsten Jahres Ergebnisse erhalten. Vielleicht. Dann hat sich aber bereits alles eingespielt. Dann sagt doch jeder, jetzt ändert bitte nicht schon wieder etwas. Ich denke, die Bafin könnte jetzt durchaus flexibler sein, als es in den allgemeinen Leitlinien formuliert ist.

Die Regulierung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gilt als Erfolg in Deutschland. Laut Koalitionsvertrag soll nun die Bafin die Kontrolle der 34f-Vermittler von den Gewerbeämtern übernehmen. Was halten Sie davon?

Ferber: Das ist eine schwierige Frage, der europäische Gesetzgeber hat dies nicht verlangt. Es ist ja so, dass der Verbraucherschutz weiterhin im Justizministerium residiert. Das Thema bleibt also in den Händen derer, die schon in den letzten vier Jahren bewiesen haben, dass sie damit bei Finanz- und Versicherungsprodukten nicht richtig umgehen können. Bei einem Finanzprodukt verhält sich das Gros der Anleger als langfristiger Anleger, das heißt es wird etwas erworben oder regelmäßig erworben, und das bleibt dann einfach liegen, ohne dass weiterer Beratungsbedarf vonnöten ist. Das muss sich dann auch in der Kontrolle widerspiegeln. Und da sind die Bafin-Instrumente meiner Meinung nach nicht geeignet.

Viele Makler kritisieren, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen auch beraten, aber nicht den Regularien unterliegen, also zum Beispiel keine Mindestqualifikation aufweisen müssen. Wird hier absichtlich mit zweierlei Maß gemessen?

Ferber: Ich hatte mit den Verbraucherberatungen in Deutschland schwierige Verhandlungen, auch im Rahmen der Gesetzgebung. Deren Sicht, dass sie es nur mit unmündigen Konsumenten zu tun haben, die man vor sich selber schützen muss, ist nicht die Sicht, die ich bei der Gesetzgebung angewandt habe. Ich hatte auch den Eindruck, dass die Verbraucherzentralen der Meinung waren, dass das Risiko durch ein Mehr an Information reduziert werden kann. Das ist aber eine naive Vorstellung, denn das Risiko in einem Produkt hat nichts mit der Information zu tun. Entscheidend ist die Risikoaffinität des Finanzprodukts selbst und das lässt sich nicht dadurch reduzieren, dass man dem Verbraucher Bücher zur Verfügung stellt.

Diese Sicht hatte aber Auswirkungen auf die deutsche Regulierung.

Ferber: Deswegen ist leider sehr viel in die deutsche Gesetzgebung eingeflossen, was Informationspflichten betrifft, auch die Periodizität von Verbraucherinformationen resultieren daraus. Das hat wohl auch damit zu tun, dass im Justizministerium einer der verbeamteten Staatssekretäre der frühere oberste Verbraucherschützer war. Dabei haben wir in der Gesetzgebung ausdrücklich festgelegt, dass es keine Interessenkonflikte geben soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier eine saubere Trennung zwischen der vorherigen Beschäftigung und der neuen Beschäftigung gegeben hat.

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