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Europa-Parlamentarier Markus Ferber Priips-Ablehnung: „Unnütz, wenn da steht: Du kannst alles verlieren, aber bitte kauf es!“

Vor dem Hintergrund des Augsburger Rathauses ließ sich Markus Ferber, Mifid-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, im Rahmen des Münchner Finanzplaner Forums gern fotografieren: Ferber ist Bezirksvorsitzender der CSU in Augsburg
Vor dem Hintergrund des Augsburger Rathauses ließ sich Markus Ferber, Mifid-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, im Rahmen des Münchner Finanzplaner Forums gern fotografieren: Ferber ist Bezirksvorsitzender der CSU in Augsburg

Markus Ferber sitzt an der Quelle. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass das Parlament den Vorschlag der EU-Kommission zur Gestaltung der Produktinformationsblätter (Key information documents, KID) für verpackte Anlageprodukte wie Fonds abgelehnt hat. Die Parlamentarier stimmten in der letzten Woche mit großer Mehrheit gegen den Entwurf.

Das Gros der EU-Mitgliedsländer hat sich inzwischen auch für eine Verschiebung des Inkrafttretens von Priips von Januar 2017 auf Januar 2018 ausgesprochen: Die Zeit sei nötig, um die vielen offenen Fragen zu klären, die bei der Umsetzung der Verordnung noch offen seien.

Weshalb die EU-Parlamentarier den Priips-Vorschlag der Kommission ablehnten – und welche Hürden außerdem der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie Mifid II zu bewältigen hat, erläutert im Interview mit DAS INVESTMENT.com Markus Ferber, Mifid-Berichterstatter des Europaparlaments.

DAS INVESTMENT.com: Herr Ferber, Sie haben im EU-Parlament mit für eine Verschiebung der Priips-Verordnung, also des europäischen Plans zur Verbesserung der Produktinformationsblätter für Privatanleger, gestimmt. Es gibt schon bei der Mifid so viele Verzögerung – musste diese jetzt auch noch sein?

Markus Ferber: Wir haben ganz konkret das Problem, dass die Europäische Kommission nach Konsultation der drei Aufsichtsbehörden – Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht und Versicherungsaufsicht – einen Vorschlag gemacht hat, der weit über das hinausging, was wir im Parlament in der Gesetzgebung beschlossen hatten. Wir haben also zunächst im Wirtschafts- und Währungsausschuss und dann im Plenum den Vorschlag abgelehnt. Der Zeitplan kann nicht mehr gehalten werden, weil die Priips-Verordnung ohne die Durchführungsbestimmungen nicht funktioniert. Daher kann Priips nicht am 1. Januar in Kraft treten.

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