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Europa-Parlamentarier Markus Ferber Priips-Ablehnung: „Unnütz, wenn da steht: Du kannst alles verlieren, aber bitte kauf es!“

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Wo genau war das Problem?

Ferber: Die EU-Kommission und auch die Aufsichtsbehörden meinten, der Gesetzgeber habe gar nicht alles bedacht. Sie haben an vielen Stellen neue Dinge erfunden, die wir im Parlament bewusst nicht gewollt hatten. Wir hatten über alles diskutiert: Wir brauchen ein Informationsblatt, das dem Verbraucher auch wirklich einen Mehrwert gibt. Es nützt ja nichts, wenn man draufschreibt: Du kannst alles verlieren, es ist hochgefährlich, aber bitte kauf es! Das ist so, als ob auf einer Packung Frühstücksflocken steht: „Kann auch Nüsse enthalten“. Das hilft dem Nussallergiker nicht. Er will wissen, ob welche drin sind oder nicht. Und so muss auch der Verbraucher eine verwertbare Information haben, mit der er umgehen kann. Und nicht ein Sammelsurium von Informationen, die ihm nicht weiterhelfen, sondern ihn mehr verängstigen. Genauso habe ich den Vorschlag aus der Kommission gesehen.

Sie verfolgen im Europäischen Parlament auch die Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie Mifid II. Wenn EU-Richtlinien erlassen werden, hat der deutsche Gesetzgeber im Nachgang die Aufgabe, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Dafür hat er im Falle der Mifid noch ein knappes Jahr Zeit, bis zum 3. Juli 2017. Welche Herausforderungen stellen sich ihm dabei?

Ferber: Das Leben ist bunt – und Europa ist noch bunter. Beim Verbraucherschutz haben wir in der Europäischen Union ganz unterschiedliche Traditionen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Briten und die Niederländer haben zum Beispiel ein Provisionsverbot ausgesprochen. Das muss natürlich auch in den Verbraucherschutzregeln berücksichtigt sein. Bei uns in Deutschland haben wir Honorar- und Provisionsberatung parallel. Es geht dann bei der Ausgestaltung darum: Muss wirklich jedes Beratungsgespräch aufgezeichnet werden oder kann auch das alte Beratungsprotokoll weiter verwendet werden? Die europäische Richtlinie sieht beides vor. Ich hoffe wirklich, dass wir nicht den Fehler machen, den wir leider so oft in Deutschland machen: dass wir nämlich noch mehr verlangen, als Europa das eigentlich tut. Wir sollten uns auf das konzentrieren, was der europäische Gesetzgeber wollte. Und alle anderen Dinge außen vor lassen.

Was könnte passieren, wenn der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie strenger auslegt als von Europa gefordert?

Ferber: Wir haben einen europäischen Binnenmarkt. Verbraucher können in andere Staaten ausweichen. Bei uns in Bayern zum Beispiel sind österreichische Banken sehr aktiv. Sie werben damit, dass bei ihnen bestimmte Regeln nicht gelten, die in Deutschland gelten. Wir sehen es ganz konkret gerade bei der Umsetzung der Hypothekarkredit-Richtlinie: In Österreich hat sich nichts geändert. Bei uns in Deutschland haben wir jetzt die Sorge, dass der kleine Häuslebauer mit Bürokratie überfrachtet wird, weil der deutsche Gesetzgeber noch ordentlich Regeln draufgesattelt hat.

So etwas sollten wir bei der Umsetzung der Mifid unbedingt vermeiden - wenn wir wollen, dass der Privatanleger weiterhin hierzulande sein Geld anlegt. Und dass er nicht bei irgendwelchen Internetplattformen oder bei Applikationen auf dem Mobiltelefon landet, wo er nicht weiß, was er am Ende kauft.

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