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Ewiges Widerrufsrecht „Bundesregierung ist der Bankenlobby gefolgt“

Peter Hahn ist Partner der Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft.
Peter Hahn ist Partner der Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft.
„Die Bundesregierung ist bei der Beschränkung des Widerrufsrechts den Empfehlungen der Bankenlobby gefolgt und auch die SPD-Fraktion ist offensichtlich eingeknickt“, kommentiert Rechtsanwalt Hahn den aktuellen Kabinettsbeschluss.

Betroffen von der voraussichtlich ab dem 21. Juni geltenden Änderung sind insbesondere Verträge, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind. Die Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Bisher stand den Verbrauchern ein unbeschränktes Widerrufsrecht für alle ab November 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge. Ein solcher Widerruf bringe laut Anwalt Hahn einen erheblichen Zinsvorteil und lasse die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Und bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages profitiere der Kunde von den aktuell niedrigen Zinsen.

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