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Ewigkeitsklausel und Projektausgaben Der schwierige Spagat bei Stiftungsvermögen

Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank in München (links), und Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Foto: P. Hipp/CHR. Scholtysik
Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank in München (links), und Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Foto: P. Hipp/CHR. Scholtysik
Mein Haus, mein Auto, mein Boot. Wenn ein Privatkunde von seinem Vermögen spricht, ist schnell klar, was er meint. Bei einer Stiftung ist das schwieriger. Unter Stiftungsvermögen würde der unbefangene Zuhörer grundsätzlich alle positiven und negativen Vermögenswerte verstehen, die im Eigentum der Stiftung stehenbilanziell ausgedrückt, das Eigenkapital. Doch Kapital ist nicht immer gleichbedeutend mit Vermögen. Schon die Stiftungsgesetze verwenden den Vermögensbegriff je nach Kontext unterschiedlich. Erst recht drohen Missverständnisse zwischen Beratern und Kunden im Stiftungssegment, die schon auf dieser rudimentären Ebene häufig aneinander vorbeireden.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich dringend nachzufragen, damit man wirklich über die gleichen Summen spricht. Unter Stiftungsvermögen im engeren Sinne wird häufig der Teil des Gesamtvermögens verstanden, der dem Vermögenserhaltungsgebot unterliegt. Einzelne Stiftungsgesetze verwenden hierfür den Begriff Grundstockvermögen. Dieses darf von Gesetzes wegen nicht verbraucht, verschenkt, unter Wert veräußert oder sonst in vermeidbarer Weise verringert werden. Anders als bei anderen Anlegern ist dieser Teil des Vermögens einer Stiftung strikt abzugrenzen von den ausgeschütteten Erträgen.

Hierzu zählen etwa die Zinsen, Dividenden und Mieterträge, die aus dem Grundstock fließen. Spenden fallen ebenfalls darunter. Diese Mittel unterliegen nicht dem Erhaltungsgebot. Im Gegenteil: Sofern es sich um eine steuerbegünstigte Stiftung handelt, gilt für die Erträge sogar das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.

Die komplexe Welt des Stiftungsvermögens

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Quelle: Hypovereinsbank Stiftungen sind meist für die Ewigkeit gegründet. Daher ist das Grundstockvermögen zu erhalten. Gleichzeitig müssen Erträge aber größtenteils für die Verwirklichung des Stiftungszwecks ausgegeben werden. Nur die Töpfe der freien Rücklage und Umschichtungsrücklage lassen sich flexibel verwenden

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