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EZB Arbeitnehmervertreter klagen gegen Ernennung von Draghis Top-Berater

Ärger um die Ernennung von Mario Draghis oberstem Berater: Arbeitnehmervertreter sind vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gezogen. Sie werfen der Europäischen Zentralbank Günstlingswirtschaft bei der Jobvergabe vor. Diese hatte im Februar Roland Straub zum Chefberater von EZB-Präsident Mario Draghi berufen.    

Gegen die Ernennung Straubs macht sich Widerstand breit. Nach Auffassung von Personalratschef Carlos Bowles hat das EZB-Direktorium die eigenen Regeln gebrochen - der Job sei nicht ausgeschrieben worden. Das habe anderen potenziellen Bewerbern die Chance genommen, sich zu bewerben. Eine interne Beschwerde von Arbeitnehmervertreter gegen das Besetzungsverfahren war zuvor wirkungslos geblieben.

Bowles argumentiert, dass die internen Regeln der EZB bei einigen Positionen zwar direkte Ernennungen gewähren. Die Stelle des Koordinators des Beraterstabs des EZB-Direktoriums müsse jedoch ausgeschrieben werden. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte Einsicht in die Eingabe, die die Arbeitnehmervertreter bei Gericht eingereicht haben.

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Die Kritik richtet sich allerdings nur gegen das Besetzungsverfahren, nicht gegen den jüngst ernannten Top-Berater selbst. Straub hat eine Reihe von Positionen bei der EZB durchlaufen. Zuletzt beriet er den französischen EZB-Direktors Benoît Cœuré, der den heutigen geldpolitischen Kurs der Notenbank federführend entwickelt hat.

Die EZB distanziert sich dagegen von den Vorwürfen. Sie sei über eine geplante Klage nicht benachrichtigt worden, sagte ein Sprecher gegenüber Reuters. Die Ernennung Straubs sei gemäß den hauseigenen Regeln erfolgt.

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