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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Familienunternehmen schützen Bundesrat beschließt Änderung der Erbschaftsteuer

Nach der nun verabschiedeten Reform bleibt weiterhin das Gross der Familienunternehmen hierzulande von der Erbschaftsteuer befreit. Auch künftig fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn die nächste Generation das Unternehmen weiterführt und Arbeitsplätze erhält. Firmenerben können von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie Betrieb und Stellen über mehrere Jahre fortführen.

Erben müssen bis zu 50% des Privatvermögens für Steuern aufwenden

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Dieses Prinzip gilt weiterhin, die Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Wer mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen erbt, kann mit bis zu 50 Prozent seines Privatvermögens zur Zahlung der Steuerschuld herangezogen werden. Es gibt jedoch ein Wahlrecht: Entweder der Erbe greift notfalls auch auf sein Privatvermögen zur Begleichung der Steuerschuld zurück oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro komplett entfällt.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2014. Die Karlsruher Richter hatten beschlossen, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht zu großzügige Vergünstigung für große Erben vorsieht und geändert werden muss. Firmenerben mahnten, eine zu strenge Erbschaftsteuerregelung bedrohe die Existenz der mittelständischen Unternehmen.