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Fenster, Dämmung & Co: KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen

Quelle: Schwäbisch Hall
Quelle: Schwäbisch Hall
Zu den wieder förderfähigen Maßnahmen des CO2-Sanierungsprogramms gehören etwa der Austausch der Fenster, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung von Dach oder Fassade. Die technischen Anforderungen an die Maßnahmen werden allerdings um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Weitere Neuerung: Künftig ist statt des Wärmedurchgangswiderstands  (R-Wert) der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) maßgeblich für die Förderung. Damit sei bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich, heißt es von der KfW.

Ebenfalls zum 1. März führt die Förderbank eine endfällige Finanzierungsvariante für alle wohnwirtschaftlichen Programme ein. Diese Variante ist für Vermieter attraktiv, da sie die während der Kreditlaufzeit von vier bis acht Jahren gleichbleibend hohe Zinsen steuerlich geltend machen können. Die Tilgung erfolgt am Ende der Kreditlaufzeit auf einem Schlag.

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