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Aktualisiert am 27.10.2010 - 17:34 Uhrin ImmobilienLesedauer: 4 Minuten

Ferienimmobilien-Finanzierung: Malle für alle

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Anders als die meisten Banken, die Auslandsobjekte beleihen, erhebt die Bausparkasse BHW keinen Zinsaufschlag. „Es wird allerdings eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent der Darlehenssumme erhoben“, räumt Anja Schüler, Leiterin Team Ausland bei der BHW, ein.

Ob das Auslandsdomizil als Sicherheit dienen kann, hängt auch vom Standort ab. Beispiel Italien: Wer im Norden kaufen und finanzieren will, hat es leichter als in Süditalien. So zieht beispielsweise BHW die Grenze 50 Kilometer südlich von Rom. Ab dort ist die Beleihung vor Ort nicht mehr möglich. Schüler: „Unsere Erfahrungen haben unter anderem gezeigt, dass die Grundbücher dort häufig keine vollständigen Eintragungen enthalten.“ Die Partnerbanken von Dr. Klein finanzieren grundsätzlich Objekte in Westeuropa, während beispielsweise Griechenland oder die Türkei außen vor bleiben.

Das gilt auch für die Bankpartner, mit denen Creditweb kooperiert. Beide Baugeldbroker und auch BHW arbeiten im Ausland mit Rechtsanwälten und Treuhändern zusammen, die vor Ort die Grundbuchprüfung, die Beurkundung und die Eintragung der Hypothek vornehmen. Auch die Landesbausparkassen bieten einen solchen Service an. Einfacher und zinsgünstiger ist die Finanzierung des Feriendomizils, wenn die Wohnsitz-Immobilie als Sicherheit dient. Das funktioniert allerdings nicht immer. Wer sie noch nicht abgezahlt hat, bekommt Probleme und keinen Kredit: Bei den Partnerbanken der Beraterplattform Prohyp ist das schuldenfreie Eigenheim unabdingbar für die Finanzierung. Das gilt generell auch für die ING-Diba, die jedoch auch Einzelfallentscheidungen trifft. Voraussetzung ist allerdings immer, dass genug Spielraum für die zweite Grundschuld in der erforderlichen Höhe vorhanden ist.

Und es gilt noch eine weitere Hürde zu nehmen: „Bei uns ist die Eintragung im ersten Grundbuchrang Bedingung. Besteht beispielsweise noch eine Bausparfinanzierung an zweiter Rangstelle, wäre dies kein Problem“, sagt Wolf-Dieter Roßbach, Bereichsleiter Immoblienfinanzierung bei der ING-Diba. Erstaunlich großzügig gibt sich dagegen der Staat: Wohn-Riester-Verträge lassen sich auch für den Kauf einer Auslandsimmobilie einsetzen. Bedingung ist allerdings, dass es sich nicht um ein Feriendomizil, sondern um den Hauptwohnsitz handelt, der sich im EU-Ausland, Norwegen, Island oder Liechtenstein befindet. Und wer bereits für die Altersvorsorge riestert, kann seine Förderung auch nach dem Umzug ins Ausland behalten.

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