LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Finanzaufsicht greift zu Diese Geldstrafen brummt die Bafin Finanzsündern auf

Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main: Die Finanzaufsicht hat die Zahl der laufenden Verfahren gesenkt.
Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main: Die Finanzaufsicht hat die Zahl der laufenden Verfahren gesenkt. | Foto: Kai Hartmann Photography / Bafin

Die Zahl der Verfahren sinkt, die restlichen will die deutsche Finanzaufsicht Bafin dafür intensiver bearbeiten. Das meldet sie in der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals. Demnach erledigte sie von Mitte 2015 bis Ende 2016 von allen offenen Verfahren 654. Neu eröffnete sie dagegen 518 – macht also 136 laufende Verfahren weniger.

Die abgeschlossenen Verfahren endeten wie folgt:

  • 48 Prozent – aus Opportunitätsgründen eingestellt (lohnt sich nicht, gibt Besseres zu tun, nicht von öffentlichem Interesse)
  • 30 Prozent – Geldstrafe
  • 20 Prozent – aus sachlichen Gründen eingestellt
  • 2 Prozent – die Staatsanwaltschaft hat übernommen

Die Sünder verstießen insbesondere gegen diese Pflichten:

  • Vorgänge bei Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften rechtzeitig mitteilen und veröffentlichen
  • Über die eigenen Finanzen berichten
  • Kursbeeinflussende Informationen umgehen veröffentlichen (Ad-hoc-Pflicht)
  • Verbot von Marktmanipulation
  • Verbot ungedeckter Leerverkäufe
  • Bestimmte Pflichten bei Unternehmensübernahmen
  • Bestimmtes Verhalten von Wertpapierdienstleistern

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Wenn es aber ans Eingemachte geht, also Sünder zahlen sollen, dann legten 16 Prozent von ihnen Einspruch ein. Insgesamt verhängte die Bafin im betrachteten Zeitraum Geldbußen in Höhe von 4,6 Millionen Euro.

Und hier sind die Top 5:

  1. 1.100.000 Euro – Mitteilungspflicht nach Wertpapierhandelsgesetz
  2. 215.000 Euro – Ad-hoc-Pflicht
  3. 186.000 Euro – Finanzberichterstattung
  4. 60.000 Euro – Verbot ungedeckter Leerverkäufe
  5. 51.000 Euro – Verstoß gegen Wertpapierübernahmegesetz

Wie es aussieht, wird die Bafin im laufenden Jahr übrigens rund 35 Prozent der Verfahren mit Geldstrafe abschließen.

Die Ausgaben des Bafin-Journals finden Sie hier.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion