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Finanzberatung: Duell mit Verbraucherschützern

Quelle: Fotolia
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„Achtung Gefahr!“ Ein dicker roter Warnhinweis prangt auf der staatlich geförderten Riester-Rente im „Ampelcheck Geldanlage“, einer handlichen Broschüre der Verbraucherzentrale Hamburg. Risiko-, aber renditearme Produkte wie Sparbücher und Bundesschatzbriefe rangieren hingegen unter einem grünen Licht, das „empfehlenswert oder unbedenklich“ signalisieren soll. Hintergrund: Die Verbraucherzentrale der Hansestadt hat Finanzprodukte nach den Kriterien Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz beurteilt und mit entsprechenden Symbolen (gelb steht dabei für „Risiko oder Nachteil vorhanden“) versehen. Diese einfache Sicht der Dinge wurde als Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ für 4,90 Euro an Verbraucher verkauft. Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von DAS INVESTMENT (Oktober 2009). 
 
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>> zum Abo-Service & Einzelheftbestellung Damit war zwischenzeitlich Schluss. Per einstweiliger Verfügung stoppte das Landgericht Berlin zunächst die Verbreitung des Ampel-Ratgebers. Stellvertretend für die Branche hatte die Debeka-Versicherung geklagt und – ohne Anhörung der Verbraucherzentrale – Recht bekommen. Die Verbraucherzentrale legte Einspruch ein und bekam rein aus formalen Gründen recht. Sie will den Ratgeber weiter verbreiten, obwohl das Gericht der Broschüre bescheinigte, sie sei als Warentest indiskutabel und weder sachlich noch neutral gestaltet. Der Richter wörtlich: „Die Broschüre ist inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“ „Geldanlage ist komplex und mit drei Ampelfarben nicht zu erfassen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zum Gerichtsspruch. Aussagen wie „Auf einen Blick können Sie erkennen, ob Ihre Geldanlage zu Ihnen passt oder nicht“, seien naiv. „Die Ausgangssituation ist von Verbraucher zu Verbraucher unterschiedlich. Und es gibt zahlreiche Produkte. Das mit einem Blick beurteilen können zu wollen, ist falsch“, kritisiert Rottenbacher.  Der Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV) sieht das naturgemäß anders und wird dabei vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt. Eine Studie der Unternehmensberatung Jung & Evers im Auftrag des Ministeriums propagiert die Stärkung der Honorarberatung gegenüber dem vorherrschenden Provisionsmodell. >> Grafik vergrößern
Für ihre „Qualitätsoffensive Finanzberatung“ betrachtet Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner dabei die Verbraucherzentralen als natürliche Partner. Kein Wunder: Große Teile des Haushalts der Verbraucherschützer werden aus Zuwendungen des Bundes bestritten. Im jüngst veröffentlichten Zehn-Punkte-Papier zur „Qualität der Finanzberatung und zur Qualifikation der Finanzvermittler“ fordert Aigners Ministerium unter anderem ein gesetzlich fest verankertes Berufsbild des Honorarberaters. Vertriebsanreize sollen laut Papier stets hinter den Bedürfnissen der Verbraucher zurückstehen. Das ist ganz im Sinne der Verbraucherzentralen: „Die provisionsabhängige Beratung durch Banken und Finanzvermittler führt zu einem systematischen Interessenkonflikt, der zulasten der Verbraucher geht“, so VZBV-Finanzdienstleistungsexpertin Dorothea Mohn. Die Honorarberatung müsse ausgebaut und damit eine erkennbare Alternative zur Provisionsberatung geschaffen werden.
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