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Aktualisiert am 31.10.2010 - 14:10 Uhrin Alternative InvestmentsLesedauer: 6 Minuten

Finanzfrage der Woche: Geschlossene Fonds – was Anleger jetzt wissen wollen

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Frage: Bin ich als Anleger dazu verpflichtet, Kapital nachzulegen?

F. Schuhmann: Das fragen sich vor allem Schiffsfondseigner: Sie sind aufgrund der Schifffahrtskrise mit Forderungen der Fondsgesellschaften konfrontiert, weil die Chartereinnahmen die laufenden Kosten, zum Beispiel für Zins und Tilgung, nicht mehr decken.
Anleger können durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung zu Nachzahlungen verpflichtet werden, wenn der Beteiligungsvertrag eine so genannte Nachschusspflicht vorsieht. Viele Fonds aber schließen eine Nachschusspflicht der Anleger per Gesellschaftervertrag aus.

Frage: Zum Immobilienmarkt in München: Ich habe einen Immobilienfonds eines Bauträgers in München gezeichnet, dieser hat aber bisher die versprochenen Auszahlungen nicht vollständig geleistet. Nun bietet ein Anwalt an, mich zu vertreten und das Geld zu beschaffen. Was soll ich tun?

F. Schuhmann: Der Münchner Immobilienmarkt ist derzeit der beste Immobilienmarkt in Deutschland, vielleicht sogar in Europa. Das garantiert aber noch nicht den Erfolg eines Fonds. Nur wer günstig einkauft, innovative Ideen hat und ein agiles Vertriebsteam einsetzt, kann mit hohem Gewinn verkaufen.

Dies trifft möglicherweise nicht auf alle Marktteilnehmer zu: Sie können zum Beispiel eine lange Historie aufweisen, sind aber zu unbeweglich, um aktuelle Marktbedingungen zu nutzen.

Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, der naturgemäß zuerst seine eigenen Interessen vertritt, sollten Sie genau prüfen, woran die Verzögerung liegt. Lesen Sie die Geschäftsberichte und sprechen Sie direkt mit dem Initiator.

Unternehmerische Beteiligungen bergen Chancen und Risiken. Treten mehrere Risikofaktoren gleichzeitig auf, kann die Rendite geringer ausfallen als prognostiziert. Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Frage: Der Fonds, in den ich investiert bin, läuft noch bis 2015, dennoch möchte ich meinen Anteil verkaufen. Worauf muss ich dabei achten?

F. Schuhmann: Der Verkauf einer Beteiligung vor der Auflösung des Fonds ist heute möglich – über den so genannten Zweitmarkt für geschlossene Fonds.

Eigene Handelsplattformen, die zum Teil an die regionalen Börsen gekoppelt sind, bringen Verkäufer und Käufer von Anteilen geschlossener Fonds zusammen.

Die Deutsche Sekundärmarkt GmbH (DSM), die Deutsche Zweitmarkt AG oder die Fondsbörse Deutschland informieren transparent und unabhängig zu aktuellen Handelskursen für Beteiligungen.

Die Preise zu vergleichen lohnt sich. Gemeinsam mit ihrem Steuerberater sollten Anleger auch auf jeden Fall prüfen, ob der Verkauf wirtschaftlich sinnvoll und steuerlich unbedenklich ist.

Frage: Mein Berater rät mir die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Sollte man wirklich – ausgerechnet jetzt – investieren?

F. Schuhmann: Investieren in der Krise erfordert Mut, lohnt sich aber. Denn gerade dann sind viele Investitionsobjekte deutlich günstiger zu haben als zu Hochkonjunktur-Zeiten.

Es gilt, wie immer, die alte Kaufmannsregel: Im Einkauf liegt der Gewinn. Im zyklischen Auf und Ab gibt es große Unterschiede sowohl bei den Einkaufspreisen als auch bei den Zeiträumen, in denen sich die unterschiedlichen Assetklassen wie Immobilien, Schiffe oder Private Equity erholen und es ist kaum möglich DEN richtigen Zeitpunkt zu erwischen.

Doch nur wer wagt, gewinnt. Das heißt: Investieren ja, aber nur in solide Konzepte mit erfahrenen Partnern und nur einen Teil des verfügbaren Kapitals.

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