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Finanzfrage der Woche: Was ist bei der ersten gemeinsamen Wohnung zu beachten?

Foto: Fotolia
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Um Doppelversicherungen zu vermeiden, müssen Paare zunächst feststellen, welcher ihrer Versicherungsverträge aufgelöst werden kann. Bei der Haftpflicht-, der Hausrat- und der Rechtschutzversicherung ist es zum Beispiel sinnvoll, gemeinsame Sache zu machen. Meist gilt hierbei das Prinzip, dass der Partner aus seinem Vertrag aussteigt, der diesen zuletzt abgeschlossen hat.

Alle persönlich zugeschnittenen Versicherungen bleiben hingegen bestehen. Dazu zählen unter anderem Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei einer Lebensversicherung lohnt es sich jetzt zu prüfen, wer im Vertrag als Begünstigter genannt ist.  Soll nun zum Beispiel der Partner und nicht mehr ein Elternteil im Ernstfall das Geld von der Versicherung bekommen, muss der Vertrag angepasst werden.

Auch das Abklopfen der Versicherungsbedingungen auf Zusammenwohn-Tauglichkeit ist jetzt eine gute Idee. So übernimmt die Haftpflichtversicherung nach der Zusammenlegung keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat. 

Weitere Tipps für ein reibungsloses Zusammenleben: - Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter – aber auch die gleichen Pflichten, etwa was die Übernahme der Miete angeht.  - Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. Das bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die bei verheirateten Paaren gang und gebe sind. So hat der Freund zum Beispiel im Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen, wenn seine Partnerin hier behandelt wird. Für diese Fälle ist eine Vollmacht sinnvoll.

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