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Finanzfrage der Woche: Was ist die „schwarze Liste“ der Versicherer?

Foto: Fotolia
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Offiziell handelt es sich um ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen. In dieser Datei speichern die Unternehmen Informationen zu Autos und Personen. Rund 9 Millionen Einträge finden sich in der 1993 gestarteten Liste. Davon beziehen sich derzeit rund 5 Millionen auf Autos und etwa 4 Millionen auf Personen, so der GDV.

Was genau speichern die Versicherer?

In der Kfz-Versicherung kommt es vor, dass ein und derselbe Fahrzeugschaden doppelt und dreifach bei verschiedenen Versicherern abgerechnet wird, sagt der GDV. Beispiel: Ein Auto mit Hagelschaden. Der Versicherte meldet den Schaden seiner Versicherung, bekommt das Geld. Dann wechselt er schnell den Versicherer und macht den Schaden wieder geltend. „Deshalb werden Fahrzeuge, deren Schaden fiktiv abgerechnet und nicht tatsächlich repariert wurde, ab einer gewissen Höhe an das HIS gemeldet“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite.

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In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung hängt die Versicherbarkeit und die Höhe des Beitrags vor allem davon ab, wie gesund der Kunde ist. Stellt ein Versicherer bei der Prüfung fest, dass ein Kandidat etwa schwer krank ist oder er einen besonders risikoreichen Beruf ausübt, kann es zu einer Meldung an das HIS kommen.

In diesem Fall werde die Person im HIS vermerkt, Krankheit oder Beruf würden nicht genannt, so der GDV. „Sollte sich die Person anschließend an einen anderen Versicherer wenden, um Versicherungsschutz zu beantragen, kann der Anbieter erkennen, dass in diesem Fall ein Grund für eine – von jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich behandelte – besondere Tarif-Einstufung vorliegt.“

Verbraucherschützer kritisieren dabei, dass manche Kandidaten durch solch einen Eintrag in die Datei kaum noch Versicherungsschutz bekommen können – zumindest keinen bezahlbaren mehr.

Wie lange bleiben die Infos im System?

Nach fünf Jahren werden die Daten gelöscht. Inzwischen zeigen sich die Versicherer auch etwas offener, wenn es um ihre Datei geht. Seit 1. April 2009 informieren sie die Kunden, wenn sie eine Meldung über sie ans HIS geben. Bestandskunden können einen Brief an folgende Adresse schreiben, um zu erfahren, ob und welche Infos über sie gespeichert sind:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
– Hinweis- und Informationssystem –
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Wenn jemand danach meint, dass er zu Unrecht an das HIS gemeldet wurde, kann er sich an die Versicherung wenden. Dort prüfen die Sachbearbeiter noch einmal, ob die Meldung überhaupt berechtigt ist. Stellt sich heraus, dass dem nicht so ist, werden die Daten gelöscht.

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