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Finanzfrage der Woche: Wer prüft angehende Finanzberater?

Quelle: Fotolia
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Bei der Ausbildung der Finanzberater muss man zunächst danach unterscheiden, welche Produkte vermittelt werden. Danach kommt es zumindest bei Versicherungen auch auf den Vertriebsweg an.

Bei der Vermittlung von Versicherungen ist seit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2007 ein umfangreiches Regulierungspaket in Kraft, das neben Registrierung, Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten sowie einer Berufshaftpflichtversicherung auch Vorgaben für eine Mindestqualifikation setzt. Demnach müssen Vermittler eine Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) absolvieren, bevor sie Versicherungen vermitteln dürfen.

Die Sachkundeprüfung richtet sich nach den Inhalten der Ausbildung zum „Versicherungsfachmann IHK“, die größtenteils aus den Inhalten des Versicherungsfachmanns des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) gebildet wurde. Sie umfasst versicherungsfachliche und rechtlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung.

Berufsbegleitende Lehrgänge in 220 Stunden


Die Ausbildung umfasst derzeit rund 220 Stunden und kostet – je nach Lehrgangsanbieter zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Angehende Vermittler können den Lehrgang nebenberuflich mit Präsenz- und Selbstlernphasen in 12 Monaten absolvieren. Einige Anbieter wie Going Public bieten Sprintervarianten in vier oder sieben Monaten. Die Prüfung, die bei vielen IHK‘n vier Mal im Jahr – bei den großen Kammern in Frankfurt und München sogar sechs Mal im Jahr - stattfindet, kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für alle freien Vermittler, also in erster Linie Versicherungsmakler und so genannte Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (Mehrfachvertreter), die für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig sind. Das sogenannte Ausschließlichkeitsprivileg erlaubt es dagegen Versicherungsgesellschaften, ihre Vermittler (Einfirmenvertreter) eigenständig auszubilden und zu prüfen, ohne sich einer öffentlich-rechtlichen Prüfung stellen zu müssen.

Für Zertfikate-Vermittler: KWG-Lizenz oder Haftungsdach

Am striktesten reguliert sind in Deutschland die Vermittler von Finanzinstrumenten wie Anleihen, Zertifikaten oder Aktien. Sie können in Deutschland nur tätig werden, wenn sie eine Zulassung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) als Finanzdienstleistungsinstitut besitzen. Damit unterliegen sie der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die die Zulassung nur ausspricht, wenn neben vielen anderen Kriterien wie zum Beispiel eine ausreichende Kapitalausstattung auch die fachliche Qualifikation vorhanden ist.
Alternativ können freie Vermittler von Finanzinstrumenten sich auch einem von Maklerpools oder Finanzdienstleistungsinstituten angebotenen Haftungsdach anschließen, das in der Regel ebenfalls rigide prüft, ob der Vermittler über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt. Einen bestimmten verbindlichen Ausbildungsstandard gibt es dafür nicht.

Mindestqualifikation für Fondsvermittler in Vorbereitung

Für die Vermittler von Investmentfonds und geschlossenen Fonds gibt es derzeit noch keine staatlich vorgeschriebene Mindestqualifikation oder eine öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung. Das soll sich jedoch bald ändern: Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Paragraf 34c der Gewerbeordnung, über den diese Vermittler derzeit zugelassen sind, reformiert werden. Eine Sachkundeprüfung analog derjenigen in der Versicherungsvermittlung ist geplant. Vorschläge dazu liegen bereits auf dem Tisch.

Die Regelung für die Vermittler von geschlossenen Fonds ist derzeit im Bundeswirtschaftsministerium in Arbeit und wird nach Abstimmungsproblemen in den Ministerien voraussichtlich Mitte 2011 nicht wie zunächst vorgesehen, im neuen Anlegerschutzgesetz, sondern in einem eigenständigen Gesetz umgesetzt. Weitere Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK zur Sachkundeprüfung.

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