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Finanzfrage der Woche: Wer übernimmt im Alter die Kosten von Rollator, Gehhilfe, und Co?

Der Messbecher, der von oben zu lesen ist, ein besonders flacher Stecker, der sich mittels eingebauten Gelenks kinderleicht aus der Steckdose hebeln lässt oder der Teller mit unauffällig gewölbtem Innenrand, um das Essen sicher aufs Besteck zu befördern: Für solche Gegenstände übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Kosten. Die privaten Krankenkassen legen hingegen in so genannten „Hilfsmittelkatalogen“ fest, welche Kosten sie übernehmen. Je nach Anbieter kann sich dieser Katalog allerdings deutlich unterscheiden. Spezielle Produkte der Alltagserleichterung müssen also generell aus der eigenen Tasche finanziert werden, selbst wenn der Konsument aus gesundheitlichen Gründen auf sie angewiesen ist. Wie verhält es sich nun mit Gehwagen und Rollator? Selbst bei direkten Hilfsmitteln zu Körperfunktionen wie Gehwagen und Rollator werden die Kosten nur von den Krankenkassen übernommen, wenn sie vom Vertragsarzt verordnet wurden. Und dann auch nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Bei einem Rollator liegt der Preis für das schlichte Kassenmodell bei 100 Euro. Wer eine leichtere oder geländegängigere Gehhilfe möchte, muss selber zahlen – bis zu 1.000 Euro kosten etwa Luxus-Rollatoren mit eingebauter Kletterhilfe für Bordsteinkanten, Spezial-Federung oder Aluminiumcorpus.

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