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Aktualisiert am 29.11.2010 - 14:32 Uhrin VersicherungenLesedauer: 7 Minuten

Finanzfrage der Woche: Wie funktionieren Lebensversicherungen?

Quelle: Fotolia
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Rund 6 Millionen Lebensversicherungen hat die deutsche Assekuranz im vergangenen Jahr verkauft. In anderen Worten: 16.700 Verträge wurden jeden Tag unterzeichnet. Insgesamt verwalten die deutschen Versicherer in 91 Millionen Lebensversicherungen rund 723 Milliarden Euro. Die Lebensversicherung ist seit jeher die liebste Vorsorge der Deutschen, eine starke Verkaufsmannschaft und steuerliche Anreize trugen kräftig zu ihrem Erfolg bei. Das Vertrauen der Anleger in Versicherungsunternehmen ist groß, so groß, dass es kaum eine Rolle spielt, was die Unternehmen überhaupt mit dem investierten Geld machen. Doch seit einiger Zeit bläst der Wind den Versicherern frisch ins Gesicht: Der Aktiencrash Anfang des Jahrhunderts mit anschließender Niedrigzinsphase drückt auf die Rendite der Policen. 2005 wurden zudem die Steuervorteile zusammengestrichen, sodass die Policen zunehmend im Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen stehen. Im Neugeschäft gewinnen daher renditestärkere Produkte wie Fondspolicen Marktanteile. Das Gros des Bestands machen jedoch immer noch die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen aus.

Der Klassiker: die kapitalbildende Police

Die Kapital-Lebensversicherung ist der Klassiker. In der Regel zahlt der Versicherte jahrelang regelmäßig Beiträge, die der Versicherer anlegt. Gen Rentenalter läuft die Versicherung aus, und der Versicherte bekommt die Ablaufleistung ausgezahlt – bei vor 2005 abgeschlossenen Policen steuerfrei. Bei Versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, muss der Anleger die Erträge nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Das gilt aber nur, wenn er die Police mindestens zwölf Jahre lang gehalten hat und sich die Police erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt.

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Die Kapitalpolice ist eine Mischung aus Versicherung und Kapitalanlage. Sie sichert das Leben der versicherten Person ab. Stirbt diese vor Ablauf der Police, zahlt die Gesellschaft an die im Vertrag begünstigte Person (zum Beispiel den Ehepartner oder das Kind) eine vorher vereinbarte Summe. Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft ist der Versicherungsnehmer, in den meisten Fällen sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch.

Diese Todesfallsicherung ist der erste Topf, in den ein Teil des Beitrags (Prämie) fließt. Ein weiterer Teil geht für Kosten für den Vermittler und für die Verwaltung drauf. Das restliche Geld füllt den dritten Topf. Nur dieses Geld, der Sparbeitrag, wird vom Versicherer Gewinn bringend angelegt.

Die Ablaufleistung, die der Versicherte bei Fälligkeit bekommt, setzt sich zusammen aus Garantieverzinsung, laufender Überschussbeteiligung und Schlussüberschüssen. Die maximale Garantieverzinsung schreibt der Gesetzgeber vor. Sie liegt bei neuen Policen bei 2,25 Prozent. Zusätzlich weist der Versicherer jedes Jahr eine Überschussbeteiligung zu. Die Höhe bestimmt der Versicherer. Sie ergibt sich aus seinem Anlageerfolg. Den muss er jedoch nicht komplett zuweisen, sondern kann ihn auch als stille Reserve zurückhalten. Einmal zugewiesene Überschüsse sind dem Anleger sicher.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Angaben zu Garantiezins und Überschussbeteiligung immer nur auf den Sparbeitrag beziehen und nicht auf den Gesamtbeitrag. Bei Neuabschlüssen wird der eingezahlte Betrag also nicht mit dem aktuellen Garantiezinssatz von 2,25 Prozent verzinst, sondern mit weniger. Hier gibt es aber keine bösen Überraschungen für die Versicherten, bei Vertragsabschluss wird ihnen die garantierte Versicherungssumme, die sie auf jeden Fall am Laufzeitende bekommen, genannt. Angestrebt wird aber natürlich mehr. Der Versicherer erstellt anfangs eine Beispielrechnung, was bei Fälligkeit herauskommen könnte. Wichtig: Die Rechnung ist weder eine Zusage noch eine Prognose, sondern lediglich eine Hochrechnung auf Basis der aktuellen Überschussbeteiligung. Idealerweise rechnen die Versicherer verschiedenen Szenarien vor.

Bis in den Tod: die Rentenversicherung

Während der Versicherte mit der Kapitallebensversicherung seine Familie im Falle seines frühzeitigen Todes absichert, sichert er mit der Rentenversicherung sich selbst gegen Langlebigkeit ab. Wie die Kapitallebensversicherung wird aber auch die Rentenversicherung oft einfach als steuergünstige Kapitalanlage genutzt. Denn wird eine Police mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, kann der Versicherte zu einem vorher fixierten Zeitpunkt entscheiden, ob er das Geld auf einen Schlag haben möchte oder als lebenslange Rentenzahlungen. Die Rentenhöhe setzt sich auch hier aus Garantiezins und Überschüssen zusammen. Da der Topf für die Todesfallsicherung weg fällt, können die Renditen höher ausfallen. Oft wird eine Beitragsrückgewähr vereinbart. Das heißt, stirbt der Versicherte in der Ansparphase, bekommen Angehörige die eingezahlten Beiträge zurück.

Das eigentlich Besondere an der Rentenversicherung ist jedoch die Verrentung: Der Versicherte erhält bis zu seinem Tod eine regelmäßige Zahlung – auf die wiederum nur sehr geringe Steuern anfallen. Bei denjenigen, die mit 60 in Rente gehen, beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil 22 Prozent. Wird die Rentenversicherung erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt, müssen nur noch 18 Prozent versteuert werden.  Da die Versicherer bei der Höhe der Rente sehr vorsichtig kalkulieren, lohnt sich die Versicherung nicht für Personen, die - zum Beispiel aus Krankheitsgründen - nur ein relativ kurzes Leben zu erwarten haben. Da die meisten Personen ihre Lebensdauer aber nur schwer abschätzen können, bietet die Rentenversicherung eine einmalige Absicherungschance.

Auch hier gilt: Die bei Abschluss genannten Rentenzahlungen sind Hochrechnungen. Unsicher ist zum einen die erreichte Ablaufleistung, die dann in die lebenslange Rente umgerechnet wird. Zum anderen ist auch die Umwandlungsquote (wie viel Euro monatliche Rente ergibt ein Guthaben von 1.000 Euro) nicht bei allen Anbietern garantiert und kann bis zur Rente sinken.

Für mehr Rendite: Fondspolicen

Deutsche Versicherungsgesellschaften haben strenge Vorschriften, wie sie die Sparbeiträge investieren dürfen. Sie können beispielsweise maximal 35 Prozent in Aktien investieren. In der Regel legen sie sogar noch konservativer an als es die Regeln vorgeben. Zurzeit liegt der Aktienanteil im Schnitt bei eher 10 Prozent, Hauptanlage sind sichere Anleihen. Da diese in den vergangenen Jahren wenig abwarfen, haben Anleger nach renditestärkeren Produkten verlangt. Fondsgebundene Policen gewinnen daher an Attraktivität, es gibt als Lebens- und Rentenversicherungen. Bei Fondspolicen fließt der Sparbeitrag nicht in den Anlagetopf des Versicherers, sondern in Investmentfonds. Vor Abschluss sollte der Anleger prüfen, welche und wie viele Fonds ihm die Versicherungsgesellschaft anbietet und ob er seine Auswahl während der Laufzeit kostenlos ändern kann. Idealerweise enthält die Police ein Ablaufmanagement, das rechtzeitig zum Laufzeitende von risikoreicheren Aktienfonds in sichere Rentenfonds umschichtet. Denn eine Garantie gibt es bei Fondspolicen nicht, auch die eingezahlten Beiträge gibt es nicht auf jeden Fall zurück. Da diese Unsicherheit für viele schwer mit einer Versicherung vereinbar ist, bieten die Gesellschaften zunehmend Fondspolicen mit Garantien an. Dabei fließt beispielsweise ein Teil des Beitrags in einen Topf, der die Garantie sicherstellt. Und nur der Rest wird mit mehr Renditechancen in Fonds investiert.  Oder das Geld fließt in einen Garantiefonds. Hier sichert nicht die Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung der Beiträge, sondern die entsprechende Fondsgesellschaft. Mittlerweile werden die Versicherer auch kreativer und entwickeln Varianten, bei denen das Geld statt in Fonds in Zertifikate oder Alternative Investments fließt. Dazu ist manchmal der Weg über eine Tochter- oder Partnergesellschaft im Ausland nötig, zum Beispiel Liechtenstein oder Luxemburg, da das deutsche Versicherungsgesetz nicht alles erlaubt. Ausländische Versicherer sind jedoch nichts Neues für den deutschen Kunden. Britische Policen beispielsweise sind aufgrund ihrer höheren Renditen schon lange bei deutschen  Kunden beliebt. Vor Abschluss sollte der Anleger jedoch klären, welcher Sicherung seine Gesellschaft unterliegt. Denn im Falle einer Pleite könnte sonst seine Altersvorsorge ins Wanken geraten. Deutsche Gesellschaften haben Ende 2002 den Auffangfonds Protektor gegründet, der die Policen von in Not geratenen Gesellschaften weiterführt.

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