LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Finanzfrage der Woche: Wie können Eltern ihre Kinder vor Schuldenfallen schützen?

Quelle: DVAG
Quelle: DVAG
Die Zahl der überschuldeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 20 Jahren stieg zwischen Oktober 2009 und September 2010 um 38 Prozent, so das Ergebnis einer Untersuchung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Häufigster Grund für den ersten Schritt in die Schuldenspirale ist das Mobiltelefon.

Bei der großen Vielfalt unterschiedlicher Dienste wie SMS, Bildnachrichten, mobiles Internet, Logos und Klingeltöne verlieren nicht nur Kinder, sondern auch so mancher Erwachsene den Überblick über die Kosten. Auch Mobiltelefone mit Prepaid-Karte schaffen nur bedingt Abhilfe. Denn was viele nicht wissen: Bei Klingelton-Abos fallen monatliche Gebühren an, die von der Prepaid-Karte abgebucht werden. Ist diese leer, sammeln sich die Kosten an. Lädt der Besitzer die Karte wieder auf, wird der Betrag vom Guthaben abgezogen. Aber selbst wer die Karte gar nicht mehr auflädt, kommt nicht ums Zahlen herum. Der Abo-Anbieter kann die Adresse des Karteninhabers über den jeweiligen Provider feststellen, um eine Rechnung zu schicken.

Einige Anbieter wie beispielsweise Jamba bieten die Möglichkeit, das Handy des Kindes für den Erhalt von sogenannten Premium-Diensten wie Logos und Klingeltönen zu sperren. Bei anderen Anbietern besteht diese Möglichkeit nicht. Hier können Eltern minderjähriger Kinder jedoch den Vertrag widerrufen und das bereits bezahlte Geld zurückfordern. Denn wie das Amtsgericht Berlin-Mitte in seinem Urteil vom 28. Juli 2008 (Aktenzeichen 12 C 52/08) entschied, kann ein Abo-Vertrag ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht wirksam abgeschlossen werden.

Auch Girokonten mit Dispo-Kredit stellen für viele junge Menschen eine Schuldenfalle dar. Daher empfiehlt die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) für Minderjährige reine Guthabenkonten, mit denen sie keine Schulden machen können. Um eines zu eröffnen, brauchen Teenager unter 18 Jahren die Zustimmung der Eltern. Die Ausnahme: Wenn der Jugendliche eine Ausbildung macht, darf er allein ein Girokonto einrichten, auf das sein Gehalt eingeht. Überweisungen können von solch einem Konto allerdings nicht gemacht werden.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die durch Kontoüberziehungen bereits Schulden angehäuft haben, empfiehlt die DVAG einen Konsumentenkredit als Alternative zu dem wesentlich teureren Dispo-Kredit.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion