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Finanzmarkt-Regulierung Transparenz ist wichtig – aber kein Erfolgsfaktor

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Verkaufsprospekte sind häufig so lesefreundlich wie ein Telefonbuch

Der Gesetzeswirkung sind jedoch Grenzen gesetzt. Alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, bedeutet in der Praxis noch lange nicht, wirklich transparent zu sein und vom Anleger verstanden zu werden. Als Beispiel seien die mehr als 100-seitigen Verkaufsprospekte angeführt, die zwar jedes erdenkliche Risiko juristisch korrekt darstellen, aber so lesefreundlich sind wie ein Telefonbuch.

Wenn die wesentlichen Texte von Juristen für Juristen geschrieben werden, bleibt der Anleger am Ende doch auf der Strecke oder muss ebenfalls einen Juristen beauftragen. KVGen tun also gut daran, sich auf ihre Zielgruppe zu konzentrieren und Verkaufsprospekte in erster Linie für die Anleger zu schreiben – und nicht für die Aufsicht. Das bedingt eine einfache, klare und verständliche Sprache.

Denn die Grundvoraussetzung für die Zufriedenheit der Anleger ist ein korrektes Verständnis des entsprechenden Kapitalanlageprodukts, seiner Chancen und Risiken. Nur wenn der Anleger das Produkt versteht, wird er in guten wie in schlechten Zeiten zu seiner Anlageentscheidung und damit auch zum Anbieter der Kapitalanlage stehen. Hat er dagegen das Produkt nicht verstanden, wird er eine falsche Erwartungshaltung entwickeln und unter Umständen selbst bei einer relativ guten Entwicklung des Investments enttäuscht sein. Es ist also längerfristig nicht nur im Interesse des Anlegers, sondern auch der KVG, wenn ein klares und gemeinsames Verständnis des Produktes besteht.