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Finanztip-Chef wehrt sich gegen BdV-Vorwürfe Nach Fairr-Riester: Wieder Ärger um Tenhagen

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Tenhagen selbst kann dieses Ergebnis nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen, vermutet aber, dass Kleinlein ein Google-Tool benutzt hatte. „Wie dem auch sei, wir haben über 8.000 Texte auf unserer Seite, da ist es kein Wunder, dass ein Name 400 Mal auftaucht“, erklärt der Finanztip-Chefredakteur gegenüber DAS INVESTMENT.com. Bei einem anderen Vergleichsportal - beispielsweise Verivox - käme man vermutlich auf ein ähnliches Ergebnis. 

Auch den Vorwurf eines Interessenskonflikts kann Tenhagen nicht nachvollziehen. „Wir haben insgesamt 270 Produkte empfohlen, nur 11 davon stammen von Check24“, sagt er. 

Affiliated-Links setzen vorherige Empfehlung durch Finanztip-Redaktion voraus

Als gemeinnützige GmbH habe Finanztip keine Gewinnerzielungsabsicht, so Tenhagen weiter. Affiliated-Links kommen nur zustande, wenn der Anbieter vorher von einem Finanztip-Redakteur empfohlen wurde. "Sobald eine Empfehlung abgegeben wurde, setzt sich unsere Marketing-Abteilung mit dem Anbieter in Verbindung und bietet ihm eine Zusammenarbeit an". Sollte keine Affiliate-Partnerschaft zustande kommen, bleibe die Empfehlung trotzdem bestehen. „Wo hier ein Interessenskonflikt sein sollte, erschließt sich mir nicht“. 

Keine Ausschlussklauseln für Ex-Mitarbeiter

Des Weiteren weist Kleinlein darauf hin, dass Saidi Sulilatu, bis August noch Versicherungsexperte bei „Finanztip“, jetzt Leiter Kundenbetreuung bei Check24 arbeitet. Im Gegensatz zum BdV-Chef sieht Tenhagen darin keinen Interessenskonflikt. „Herr Sulilatu hat seit seinem Weggang Anfang September nicht mehr für uns geschrieben“, sagt Tenhagen. Bei Artikeln, die seit diesem Zeitpunkt unter seinem Namen erschienen sind, handele es sich um ältere Beiträge, die von Sulilatus Kollegen nur aktualisiert wurden. Der Name des ursprünglichen Autors müsse aus Copyright-Gründen mit angegeben werden, so der Finanztip-Chef.

„Der Weggang von Saidi Sulilatu tut uns sehr leid, er war ein guter Mitarbeiter“, sagt Tenhagen. Allerdings sähen Arbeitsverträge keine Ausschlussklauseln vor. Als Ex-Arbeitgeber habe Finanztip somit keinen Einfluss auf die Jobwahl seines früheren Mitarbeiters. 

>> Um diesen Spiegel-Artikel dreht sich der Streit

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