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Finanztipp der Woche: Versicherungen für die „fünfte Jahreszeit“

Rosenmontagsumzug in Düsseldorf am 15. Februar 2010. <br> Quelle: Getty Images
Rosenmontagsumzug in Düsseldorf am 15. Februar 2010.
Quelle: Getty Images
Für die Organisatoren von Fastnachtsumzügen und sonstigen Karnevals-Veranstaltungen ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme ein absolutes Muss. „Bei kleineren Umzügen genügen die meist ohnehin schon bestehenden Haftpflichtversicherungen der Vereine, um die Teilnehmer abzusichern“, erklärt Errit Schlossberger, Geschäftsführer des Finanzportals Finance Scout24. Diese leisten jedoch nur, wenn die Versicherungsnehmer nicht unter Alkoholeinfluss standen oder den Schaden grob fahrlässig beziehungsweise vorsätzlich herbeigeführt haben.

Darüber hinaus zahlen Haftpflichtversicherungen nicht für Schäden, die durch die vierbeinigen Teilnehmer – zum Beispiel Pferde – verursacht werden. Hier empfiehlt Schlossberger eine Tierhalter-Haftpflicht. Diese kommt für den Schaden auf, falls die Pferde durchgehen und Teilnehmer oder Zuschauer verletzen.

Schlägereien von Betrunkenen sind kein Fall für die Privathaftpflicht

Zuschauern rät Schlossberger, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Denn wer durch Süßigkeiten, die von den Umzugswagen in die Menschenmenge geworfen werden, verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Landgericht Trier im Fall eines Jecken, dem der Kamelle-Regen einen Schneidezahn ausschlug (Aktenzeichen 1 S 150/94). Die Begründung: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug dazu, die Zuschauer müssen sich entsprechend darauf einstellen.

Wer selbst einen Schaden verursacht – zum Beispiel, indem er versehentlich seinen Rotwein auf den teuren Kostüm des Nachbarn kippt oder mit seiner Zigarette ein Loch in den Ärmel eines anderen Narren brennt – sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Solange das nicht vorsätzlich geschah, übernimmt die Versicherung in der Regel alle Sach- und Personenschäden. Bei Schlägereien infolge übermäßigen Alkoholkonsums zahlt sie hingegen nicht. Gemeinsames Singen fördert Immunsystem

Was die Musik betrifft, dürfen Karnevalsumzüge nach Auffassung der Amts- und Verwaltungsgerichte in Köln, Koblenz und Frankfurt am Main eine Lautstärke von 70 Dezibel überschreiten und müssen auch die Ruhezeiten ab 22 Uhr nicht einhalten. Die tollen Tage seien ohne Musik und Feiern einfach nicht denkbar.

Wer die Karnevalsmusik grässlich findet und in der heißen Fastnachtphase Städte wie Köln, Mainz oder Düsseldorf meidet, tut seiner Gesundheit nicht unbedingt etwas Gutes. Denn die Faschingslieder sorgen beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Schunkeln nicht nur für ein fröhliches Gemeinschaftsgefühl. Sie wirken auch gesundheitsfördernd, haben einen anregenden Effekt und helfen gegen Stress und Müdigkeit.
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