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Finanztipp der Woche: Vorsorge- und Versicherungsbeiträge richtig absetzen

Quelle: Thorben Wengert, Pixelio
Quelle: Thorben Wengert, Pixelio
Es gibt spaßigere Beschäftigungen, als Jahr für Jahr die Steuererklärung zu verfassen. Jetzt soll es zumindest einfacher werden, Vorsorge- und Versicherungsbeiträge richtig abzusetzen.. Ab diesem Jahr gibt es ein vereinfachtes Bescheinigungsverfahren. Neu ist, dass Versicherungen Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen direkt an das Finanzamt melden. Das geschieht allerdings nur, wenn der Versicherte eingewilligt und dem Versicherungsunternehmen seine Steueridentifikationsnummer gemeldet hat.

Fehlt eines von beidem, muss er seine Beitragsbescheinigung wie früher in Papierform an das Finanzamt übermitteln. Er kann aber jederzeit nachträglich die Datenübermittlung bewilligen. Da die Versicherungen die Beiträge für 2011 schon gemeldet haben, geht die nachträgliche Bewilligung allerdings erst ab 2012.

Vorsorge richtig absetzen
Parallel zur automatischen Meldung müssen Sparer ihre Riester- und Basis-Rentenbeiträge weiterhin in die Steuererklärung eintragen. Für die Riesterrente sind das maximal 2.100 Euro in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ (AV).

Der gesamte Jahresbeitrag für die Basisrente und die gegebenenfalls daran gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Zeile 7 der Anlage AV einzutragen. Aber Achtung: Landet die Beitragssumme fälschlicherweise in Zeile 47 „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“, verfällt die Erstattung.

Anwärter auf eine betriebliche Altersversorgung haben es bei der Steuererklärung am einfachsten: Sie müssen weder gesonderte Bögen noch sonstige Angaben in der Steuererklärung ausfüllen. Ihre Beiträge reduzieren direkt das Bruttogehalt und senken somit direkt die Steuer. Außerdem sind ihre Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsermessungsgrenze für die staatliche Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.

Weitere absetzbare Versicherungskosten
Arbeitnehmer können ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der Basisabsicherung voll absetzen. Die Beiträge sind in die entsprechenden Zeilen 12 bis 43 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Sobald die Aufwendungen über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro liegen, kann der Gesamtbetrag angesetzt werden. Bei Selbstständigen liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro. Wichtig zu wissen ist auch, dass selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Ehepartner und Kinder absetzbar sind.

Sollten die Beiträge unter dem oben genannten Maximalbetrag liegen, können Steuerzahler auch andere Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen. Die entsprechenden Beträge sind dann in die Zeilen 47 und 48 der Anlage AV einzutragen.

Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung von 2011 läuft bis Ende Mai 2012. Sie verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Steuererklärung hilft. In Sonderfällen kann das Finanzamt die Abgabefrist auf Ende Februar 2013 verlängern.

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