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Finanztipp der Woche: Was beim Testament zu beachten ist

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4. Testament bei sich ändernden Familienverhältnissen überprüfen

Ein einmal aufgesetztes Testament ist nicht in Stein gemeißelt. So kann ein Testament durch ein neues ersetzt, ergänzt oder widerrufen werden, das alte sollte man dann aber vernichten oder für ungültig erklären. Insbesondere, wenn sich die Familienverhältnisse ändern, beispielsweise bei einer Scheidung, sollte man sein Testament überprüfen. Wichtig ist auch, dass man im Zweifel rechtlichen Rat einholt. Um den Überblick zu behalten, sollte man sein Testament zudem nicht zu häufig ändern.

5. Schulden werden mitvererbt

Auch ein Testament, das erst Jahre nach dem Tod auftaucht, kann den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen. Vorausgesetzt, das Testament ist wirksam und die Erben treten das Erbe an. Grundsätzlich können die designierten Erben innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft das Erbe ausschlagen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, die die Erben mit Antritt des Erbes übernehmen würden, und eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlasskonkurs nicht infrage kommen.

Wichtig: Wer ein Erbe ausschlägt, um die Schulden zu umgehen, darf nichts aus dem Nachlass des Verstorbenen in Besitz nehmen. Ansonsten kann es passieren, dass das Erbe als angenommen betrachtet wird und man dann auch für die Schulden aufkommen muss – hier sollten Erben äußerst vorsichtig sein.

Zum Autoren: Peter Konrad ist Fachanwalt für Erbrecht von der Erlanger Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen sowie Partneranwalt des Rechtsschutzversicherers Roland.

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