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in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Flexi-Rente beschlossen Wer vom neuen Gesetz profitieren kann

Von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten? Das können sich viele Menschen nicht vorstellen. Sie würden auch über das Renteneintrittsalter gerne weiter arbeiten, aber eben nicht mehr unbedingt Vollzeit. Für sie ist das vom Bundestag nun verabschiedete Flexi-Rente-Gesetz gedacht. Es soll eben diesen Übergang flexibler machen.

Wenn der Beschäftigte mindestens 63 Jahre alt ist und mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert war, kommen die neuen Regeln für ihn infrage. Dann kann er pro Jahr 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf seine Rente angerechnet wird. Verdient er mehr, werden davon 40 Prozent mit der Rente verrechnet. 

Ein Beispiel, wie das Ganze funktioniert, liefert die Augsburger Allgemeine. Industriearbeiter Josef M. ist 63 und hat zuletzt 40.000 Euro brutto im Jahr verdient. Nun will er kürzer treten und nur noch halbtags arbeiten. Er bekommt zu seiner Rente von jährlich 18.000 Euro im Jahr noch 20.000 Euro Gehalt. 

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente sind möglich

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Weil er damit über der Freibetragsgrenze von 6.300 Euro liegt, wird seine Rente gekürzt. Von den 13.700 Euro verrechnen die Rentenbehörden 40 Prozent mit seiner Rente, das sind 5.480 Euro. Er bekommt also statt einer Rente von 18.000 Euro also nun eine Teilrente von 12.520 Euro im Jahr (vor Steuern). 

Mit der Flexi-Rente haben Mitarbeiter außerdem die Möglichkeit, freiwillig weiter Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen und so ihre Rente weiter zu erhöhen. 
Lohnen wird sich die Flex-Rente wohl vor allem für Menschen mit kleineren Einkommen, heißt es bei der Augsburger Allgemeinen weiter. Für viele gut bezahlte Fachkräfte werde sie vermutlich ein Minusgeschäft bleiben.

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