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Flexibler Übergang in den Ruhestand Das bringt die Flexi-Rente

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Wie soll das Weiterarbeiten attraktiver gemacht werden?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bundesregierung es vereinfachen will, auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Bislang muss der Arbeitgeber in diesem Fall den Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenkasse weiter bezahlen, ohne dass der Beschäftigte Vorteile davon hat.

Hier soll es künftig eine Entlastung geben. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen.

Außerdem sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung – anders als bisher – nicht mehr wertlos verfallen. Zahlt auch der Beschäftigte freiwillig seine Beiträge weiter, steigern sie im Alter ebenfalls die Rente.

Nicht nur die gesetzliche Rente im Blick haben

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzenden der GDV-Geschäftsführung, hält die Pläne der Bundesregierung für richtig. „Damit könnte es gelingen, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit zu erhöhen. Davon profitiert die Gesellschaft, aber auch jeder Einzelne“, schreibt er in einer Kolumne. Die Gesellschaft profitiere, weil sich so die Auswirkungen des Fachkräftemangels abfedern ließen. Und der Einzelne, weil es für ihn leichter werde, auch im Rentenalter noch zu arbeiten.

Fürstenwerth sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf: „Nötig ist auch der Ausbau von Langzeitarbeitskonten. Und wir sollten nicht nur über die gesetzliche Rente diskutieren, sondern auch die betriebliche und private Altersvorsorge mit einbeziehen. Die kapitalgedeckte Vorsorge bietet ebenfalls noch viele Gestaltungsmöglichkeiten, um den Übergang vom Beruf in den Ruhestand zu flexibilisieren.“

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