Fonds-Check Hahn-Fonds finanziert Kaufland-Warenhaus
Besonderheit: Die Verkaufsprospekte spielen bei der Platzierung geschlossener AIF keine bedeutende Rolle mehr. Als Bleiwüste müssen sie auf der Internetseite des Anbieters hinterlegt sein. Doch dient diese Vorschrift der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eher der Enthaftung der Initiatoren und weniger der Kundeninformation. Dafür erstellen die Unternehmen in der Regel spezielle Broschüren, und fassen die Fakten darin auf wenigen Seiten zusammen.
Anders die Hahn AG. Sie hat anlässlich des Pluswertfonds 163 mit der BaFin darum gerungen, weiterhin Verkaufsprospekte mit Bildern und Grafiken aufzuhübschen, um den potenziellen Anlegern alle Informationen in lesbarer Form zur Verfügung zu stellen, und hält seitdem an dieser Praxis fest.
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