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Fonds-Ratings und Plausibilitätsprüfungen: „Handfeste Interessenkonflikte“

Vlado Bicanski
Vlado Bicanski
DAS INVESTMENT.com: Mit dem DIK bieten Sie Plausibilitätsprüfungen von geschlossenen Fonds an. Warum keine Ratings? Vlado Bicanski: Weil dies Potenzial für Interessenkonflikte birgt. Wir lassen derzeit eine IDW-Zertifizierung durchführen, die es Banken und Haftungsdächern ermöglichen soll, die wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung von geschlossenen Fonds auf uns auszulagern. Wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass wir als DIK Interessenkonflikte vermeiden. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere externen Dienstleister. DAS INVESTMENT.com: Aber andere Anbieter haben parallel Ratings und Plausibilitätsprüfungen im Programm. Bicanski: Ich halte solche Geschäftsmodelle für zumindest diskutabel. Gleiches gilt auch für Finanzvertriebe, die eine eigene Plausibilitätsprüfung anbieten. Dabei sind aus meiner Sicht Interessenkonflikte programmiert. DAS INVESTMENT.com: In Ihrer Plausibilitätsprüfung führen Sie aber Ratings auf. Bicanski: Ja, das dient der Vollständigkeit der Angaben zu dem jeweiligen Fonds. Wir bilden alle marktrelevanten Rating-Ergebnisse ab. Die Werthaltigkeit des jeweiligen Ratings wird durch uns nicht kommentiert. Dies zu beurteilen, ist Aufgabe des Beraters. Wir arbeiten mit einer Reihe von spezialisierten und unabhängigen Experten zusammen und bündeln so deren Expertise. Für eine Plausibilitätsprüfung nutzen wir die Analysen des Seppelfricke Family Office, den Bereich der Leistungsbilanzauswertung übernimmt ProCompare, den steuerlichen Part mkText. DAS INVESTMENT.com: Was verlangen Sie für eine solche Prüfung? Bicanski: Für Anbieter ist sie kostenlos. Die einmaligen Kosten für das Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung betragen pro Fonds für 32-KWG-Institute 750 Euro. Für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Gewerbeordnung sind es 150 Euro. Für Maklerpools, Haftungsdächer und vergleichbare Organisationen betragen die einmaligen Kosten ebenfalls 750 Euro. Alles jeweils plus Mehrwertsteuer. DAS INVESTMENT.com: Aber die Haftung bleibt trotz Ihrer Plausibilitätsprüfung beim Berater oder beim Haftungsdach. Bicanski: Ja. Durch die Klassifizierung Geschlossener Fonds als Finanzinstrument sind Vermögensverwalter, Banken, Sparkassen und Haftungsdächer seit dem 1. Juni dieses Jahres zu einer „Geeignetheitsprüfung“ gemäß Paragraf 31 WpHG verpflichtet. 34c-, also künftig 34f-Finanzanlagenvermittler, müssen gemäß Paragraf 16 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ebenfalls eine Geeignetheitsprüfung vornehmen. Diese sieht auch eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung vor. Der Verweis auf eine extern durchgeführte Prüfung allein führt nicht zu einer Enthaftung und entbindet im Rahmen der Anlageberatung nicht von einer eigenständigen Prüfung. Dabei wollen wir unterstützend tätig sein.
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