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Fondsanlegern droht Doppelbesteuerung Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Investmentsteuerreformgesetz

Was genau soll besteuert werden?

Im Entwurf des Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG-E) ist vorgesehen, Dividenden und Immobilienerträge von Publikumsfonds pauschal vorab direkt beim Fonds mit 15 Prozent zu versteuern. Eine entsprechende Regelung besteht bereits für ausländische Investmentfonds.

Was sind Hintergründe und Motivation der Pläne?

Das Finanzministerium beklagt den hohen Verwaltungsaufwand der bisherigen Regelung, bei der bis zu 33 unterschiedliche Besteuerungsgrundlagen bei Ausschüttung und Ertragsthesaurierung zum Tragen kommen und möchte eine einfachere und transparente Regelung schaffen. Zudem sollen in- und ausländische Investmentfonds bei der Besteuerung gleichgestellt werden, weil ansonsten Europarecht verletzt werden könnte. Die bisher mögliche Umgehung der Dividendenbesteuerung mittels Investmentfonds soll zudem beendet werden.

Wer ist dagegen?

Eine breite Front von acht Wirtschaftsverbänden hat sich in seltener Einmütigkeit gegen die Pläne verwahrt: der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV, der Arbeitgeberverband BDA, der Industrieverband BDI, der Exportverband BGA, der Handelsverband HDE, der Handwerksverband ZDH und die im DIHK zusammengeschlossenen Industrie-und Handelskammern.

Was kritisieren die Verbände?

Wenn die inländischen Investmentfonds künftig einer Kapitalertragssteuer unterliegen, bleibt den Fonds weniger Mittel für die Wiederanlage und zur Ausschüttung übrig, befürchten die Verbände. Die geplante Regelung erhöhe zudem den Verwaltungsaufwand mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten und Finanzdienstleistern. Und es gebe Auswirkungen auf die Anleger und die Bereitschaft zur Altersvorsorge.

Warum würden Anleger unter der geplanten Steuer leiden?

Anleger bezahlen bisher auf ihre Kapitalerträge aus Publikumsfonds die  Abgeltungssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wenn diese Regel durch die neue Pauschalbesteuerung ersetzt würde, befürchten Finanzexperten, dass insbesondere Kleinanleger, die den Freibetrag nutzen, schlechter gestellt werden. Investmentfonds würden per se unattraktiver für die Altersvorsorge. Der BVI etwa rechnet vor, dass selbst geplante Teilfreistellungen für Anleger bei Ausschüttungen und Verkaufsgewinnen nicht genügen, um den Nachteil der neuen direkten Steuer auszugleichen. Wer seine Altersvorsorge mit Fonds gestalte, würde im Endeffekt doppelt besteuert – durch die Investmentsteuer beim Fonds und später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung der Fonds.

Haben die Verbände alternative Vorschläge?

Konkret ist noch nichts veröffentlicht, man ist sich allerdings sicher, dass man eine faire Regelung innerhalb des bisherigen Steuerrechts erreichen könnte.

Ab wann soll die neue Besteuerung gelten?


Das Finanzministerium hat den Entwurf am 22. Juli 2015 veröffentlicht. Der Diskussionsentwurf enthält noch keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen und zu dem Erfüllungsaufwand. Diese Angaben werden erst im Referentenentwurf eingefügt, der nach der gegenwärtigen Zeitplanung im September 2015 erstellt wird und dann seinen Weg durch das Parlament nimmt. Das neue Gesetz soll laut Entwurf zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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