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Fondsmanager und Anleger aufgepasst Investmentsteuerreform 2018: Das ändert sich bei offenen Immobilienfonds

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Anleger, die vor 2009 investierten, verlieren Bestandsschutz

Dies klingt zunächst nicht dramatisch. Einen größeren Einschnitt stellt dagegen der Wegfall des Bestandschutzes für vor 2009 gekaufte Fondsanteile dar. Viele Anleger halten noch Fondsanteile, die sie vor 2009 erworben haben. Damals waren alle Wertsteigerungen steuerfrei, falls Fondsanteile länger als zwölf Monate gehalten wurden. 2009 wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer dieser Steuervorteil abgeschafft. Allerdings erhielten die bereits investierten Anleger Bestandsschutz – bis heute. Mit der Investmentsteuerreform verlieren sie diesen.

Eine rückwirkende Besteuerung droht indes nicht. Aber: Ab dem 1. Januar 2018 wird neu gerechnet und alle Gewinne, die ab diesem Zeitpunkt anfallen, sind nicht mehr steuerfrei. Um diese Härten für Kleinanleger abzumildern und Investoren nicht aufgrund einer Gesetzesänderung zum Verkauf zu drängen, gibt es für die ab 2018 anfallenden Gewinne einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger.

Steuerfreie Veräußerung von Immobilien nach zehn Jahren gestrichen

Eine weitere Neuregelung, mit der der Gesetzgeber weiter als vom EuGH gefordert geht, betrifft die offenen Immobilien-Publikumsfonds. Bislang konnten die Fonds deutsche Immobilien, wenn sie diese zehn Jahre gehalten hatten, für Privatanleger steuerfrei veräußern. Dieses Privileg wird mit der Reform abgeschafft, eine nachvollziehbare Begründung liefert der Gesetzgeber dafür nicht. Künftig müssen die Gewinne aus Immobilienverkäufen versteuert werden, auch wenn diese länger als zehn Jahre gehalten wurden. Bestandsschutz besteht lediglich für Wertsteigerungen bis einschließlich 31.12.2017.

Dies ist insofern unglücklich, da mit dieser Änderung eine neue Ungleichbehandlung geschaffen wird. Kauft ein Anleger eine Immobilie direkt und hält er diese länger als zehn Jahre, kann er den Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmen. Investiert der Anleger dagegen in einen Fonds, der genau die gleiche Transaktion vornimmt, wird der Veräußerungsgewinn dagegen besteuert.

Da es für die Privatanleger kaum vergleichbare risikodiversifizierte Immobilienanlagemöglichkeiten gibt, werden diese mit diesem Manko in Zukunft leben müssen. 

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