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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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17. Was ist mit dem Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben?

Der Bestandschutz für diese Alt-Anteile fällt leider weg. Der Gesetzgeber tut so, als hätte der Anleger die Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben. Das bedeutet:

1.200% Rendite in 20 Jahren?

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  • Für den fiktiven Gewinn aus der Veräußerung der Alt-Anteile zum 31. Dezember 2017 zahlt der Anleger keine Steuern – bis dahin gilt der Bestandsschutz quasi noch.
  • Ab 1. Januar 2018 beginnt die Uhr neu zu laufen: Wertsteigerungen der Alt-Anteile ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie veräußert.
  • Für diese steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne besteht ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Das heißt: Der Anleger kann die Veräußerungsgewinne mit dem Freibetrag verrechnen. Erst, wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, entsteht eine Steuerbelastung.

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