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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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18. Sollten Anleger ihre vor 2009 erworbenen Fondsanteile noch bis 2018 verkaufen, weil der Bestandsschutz weggefallen ist?

Nein, im Gegenteil: Wer seine Alt-Anteile vor 2018 verkauft, verschenkt zumindest Teile des Freibetrags von 100.000 Euro. Der Grund: Die bis 31. Dezember 2017 aufgelaufenen Wertsteigerungen der Alt-Anteile sind für den Anleger ohnehin noch steuerfrei. Die Uhr fängt ab 1. Januar 2018 neu an zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt entstehende Wertsteigerungen der Alt-Anteile können dann nur noch steuerpflichtig realisiert werden und für diese gilt auch der Freibetrag.

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