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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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6. Profitieren Anleger bei allen Mischfonds von der Teilfreistellung, also auch bei Fonds mit hohem Anleihen-Anteil?

Nein, entscheidend ist die Aktienquote im Fonds. Für Mischfonds-Anleger sind nur dann 15 Prozent der Ausschüttungen und des Veräußerungsgewinns steuerfrei, wenn der Fonds mindestens 25 Prozent des Vermögens in Aktien investiert. Ob der Fonds diese Bedingung erfüllt, ergibt sich aus den Anlagebedingungen.

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